Ausländischer Führerschein
Wer dauerhaft nach Deutschland zieht (Aufenthalt mind. 185 Tage im Jahr), muss ausländische Führerscheine unter bestimmten Umständen umschreiben lassen.
Drittstaaten: Der ausländische Führerschein ist noch sechs Monate gültig. Danach ist eine Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis zwingend erforderlich.
EU-/EWR-Staaten: Ein Umtausch ist in der Regel nicht nötig, es sei denn, der Führerschein ist befristet oder C/D-Klassen müssen verlängert werden.
sog. „Listenstaaten“: Fahrerlaubnisse müssen umgeschrieben werden. Die Umschreibung erfolgt jedoch unter erleichterten Bedingungen (keine oder nur teilweise Prüfungspflicht). Einzelheiten nehmen Sie bitte hier.
Fristverlängerung: Kann nachgewiesen werden, dass der Wohnsitz in Deutschland nicht länger als 12 Monate bestehen wird, kann die Frist auf Antrag um sechs Monate verlängert werden.
Anträge
Umschreibung auslandischer Fuhrerschein EU und Anlage 11:
Antrag mit Bestätigung Wohnsitzgemeinde (Innenseite Antrag)
europäisches Führungszeugnis - wenn nicht moglich Belegart „O“
1 biometrisches Passbild
Unterschrift zur Herstellung des Scheckkartenführerscheines
Kopie Personalausweis und/oder Reisepass (Bitte Bestätigung, dass Original vorlag)
Erklärung Ausländer
Kopie Führerschein bei EU Staaten
Führerschein im Original bei Anlage 11
bei LKW oder Busführerschein: es sind dieselben Bestimmungen wie bei einem deutschen Führerschein
Umschreibung Drittstaat (Nicht EU und Anlage 11):
Antrag mit Bestätigung Wohnsitzgemeinde (Innenseite Antrag)
Führungszeugnis der Belegart „O“
1 biometrisches Passbild
Unterschrift zur Herstellung des Scheckkartenführerscheines
Kopie aller Ausweisdokumente
Führerschein im Original + Kopie
Erklärung Ausländer
Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten im Original
Sehtest im Original
Übersetzung des Führerscheins durch amtlich anerkannten Übersetzer im Original
Angabe Fahrschule
Antrag