Unsere Serviceleistungen für Sie
iKfz: Online Zulassungsstelle
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Pro Termin sind maximal zwei Zulassungsvorgänge möglich.
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Auskunft Fahrzeugbrief
Für finanzierte & geleaste Fahrzeuge
Zulassungsbescheinigung Teil II
Welche Unterlagen benötige ich für welchen Service?
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
CoC-Papier (EG-Übereinstimmungsbescheinigung)
eVB-Nummer (Versicherung)
ggf. Vollmacht im Original
Personalausweis oder Reisepass
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) & Teil II (Fahrzeugbrief)
Nachweis über gültige Hauptuntersuchung im Original
Amtliche Kennzeichen
eVB-Nummer (Versicherung)
ggf. Vollmacht im Original
Personalausweis oder Reisepass
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) & Teil II (Fahrzeugbrief)
Nachweis über gültige Hauptuntersuchung im Original
ggf. Vollmacht im Original
Personalausweis oder Reisepass
evtl. Heiratsurkunde
Gekauft innerhalb oder außerhalb des Landkreises:
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) & Teil II (Fahrzeugbrief)
Nachweis über gültige Hauptuntersuchung im Original
Amtliche Kennzeichen (bei Kauf außerhalb des Landkreises oder falls das Kennzeichen gewechselt werden soll)
eVB-Nummer (Versicherung)
ggf. Vollmacht im Original
Personalausweis oder Reisepass
Gekauft außerhalb des Landkreises, jedoch mit Kennzeichenbehalt, wenn der Halter gleich bleibt und das Fahrzeug noch zugelassen ist:
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Nachweis über gültige Hauptuntersuchung im Original
eVB-Nummer (Versicherung)
ggf. Vollmacht im Original
Personalausweis oder Reisepass
Hinweis: Ein Kennzeichenbeibehalt bei Wohnsitzwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk ist bundesweit ab dem 01.01.2015 möglich. Die Ummeldepflicht bleibt weiter bestehen!
Grundsätzlich:
eVB-Nummer (Versicherung)
ggf. Vollmacht im Original
Personalausweis oder Reisepass
Bei Neuzulassung:
CoC-Papier oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung
Original-Rechnung oder –Kaufvertrag
Bestätigung vom Hersteller oder Importeur, dass noch keine Fahrzeugpapiere vorhanden sind
Nachweis über die Überprüfung der Fahrzeug-Identifikations-Nummer (FIN) vom Hersteller, vom Autohaus oder von einem amtlich anerkannten Sachverständigen, wahlweise kann das Fahrzeug auch vorgefahren werden.
Bei Gebrauchtwagen:
Original ausländische Fahrzeugpapiere
CoC-Papier oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. Gutachten nach § 21 StVZO
Rechnung oder Kaufvertrag im Original
Ausländische Kennzeichen (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
Aus Drittstaaten:
zusätzlich Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Gutachten nach § 21 StVZO
Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
Amtliche Kennzeichen
Ausweisdokumente
bei ausländischen Firmen - beglaubigter Firmennachweis von einer deutschen Botschaft / Konsulat im jeweiligen Land
ggf. Vollmacht im Original
Versicherungsdoppelkarte für Ausfuhrkennzeichen
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) & Teil II (Fahrzeugbrief)
gültige Hauptuntersuchung im Original
amtliche Kennzeichen, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist
Hinweis: Das Fahrzeug muss vorgefahren werden!
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) & Teil II (Fahrzeugbrief)
Nachweis über gültige Hauptuntersuchung im Original
Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
eVB-Nummer von der Versicherung für Kurzzeitkennzeichen
ggf. Rechnung oder Kaufvertrag bzw. Bestätigung über Kaufinteresse
ggf. Vollmacht im Original
Personalausweis oder Reisepass
Hinweis: Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt sein.
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) & Teil II (Fahrzeugbrief)
Nachweis über gültige Hauptuntersuchung im Original
Gutachten vom amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ, etc.) im Original
evtl. Amtliche Kennzeichen (z.B. bei H-Zulassung)
evtl. eVB-Nrummer von der Versicherung, z.B. bei Änderung der Fahrzeugart
ggf. Vollmacht im Original
Personalausweis oder Reisepass
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Nachweis über gültige Hauptuntersuchung im Original
Amtliche Kennzeichen
ggf. Vollmacht im Original
Personalausweis oder Reisepass
Des Fahrzeugscheins:
Verlusterklärung vom Halter unterschrieben
oder Diebstahlanzeige von der Polizei
Fahrzeugbrief
Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung im Original
ggf. Vollmacht im Original
Personalausweis oder Reisepass
Der Zulassungsbescheinigung Teil I:
Eidesstattliche Versicherung - abgegeben bei einem Notar oder bei uns vor Ort - von demjenigen, der die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren hat
oder Diebstahlanzeige von der Polizei
Zulassungsbescheinigung Teil II
Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung im Original
ggf. Vollmacht im Original
Personalausweis oder Reisepass
Der Zulassungsbescheinigung Teil II:
Eidesstattliche Versicherung - abgegeben bei einem Notar oder bei uns vor Ort - von demjenigen, der die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren hat
oder Diebstahlanzeige von der Polizei
Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung im Original
ggf. Vollmacht im Original
Personalausweis oder Reisepass
Des amtlichen Kennzeichens:
Verlusterklärung oder Diebstahlanzeige von der Polizei
Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung im Original
evtl. verbliebenes Kennzeichen
ggf. Vollmacht im Original
Personalausweis oder Reisepass
Der Betriebserlaubnis:
Verlusterklärung oder Diebstahlanzeige von der Polizei
ggf. Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
ggf. Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung im Original
ggf. Vollmacht im Original
Personalausweis oder Reisepass
Sollte der Halter die Zulassung nicht persönlich durchführen können, ist grundsätzlich eine Vollmacht im Original mit Unterschrift und Ausweis vorzulegen. Auch der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
Das SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer muss grundsätzlich vom Halter unterschrieben sein, auch wenn der Zahler abweicht. Auch wenn eine Steuerbefreiung beantragt wird, muss das SEPA-Lastschriftmandat bei jedem Zulassungsvorgang ausgefüllt beiliegen.
Bestehen offene Forderungen gegenüber dem Hauptzollamt (KfZ-Steuer) oder dem Landratsamt, kann keine Zulassung erfolgen. Rückstände gegenüber dem Landratsamt können Sie bei der Kreiskasse (Tel. +49 861 58-465) erfragen.
Hauptuntersuchungs- und Sicherheitsprüfungsberichte sowie alle Gutachten vom Sachverständigen und den technischen Prüfstellen müssen im Original vorgelegt werden. Gutachten nach §19/2 StVZO, §21 StVZO und §13 EG-FGV dürfen nicht älter als 18 Monate sein.
Fahrzeuge wie Kraftomnibusse, Kfz mit mehr als 8 Fahrgastplätzen und LKW, die ein Gesamtgewicht größer 7,5 t haben, müssen eine gültige Sicherheitsprüfung nachweisen. Ebenso Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 10 t.
Kfz-Kennzeichen:
Bitte lassen Sie die Kfz-Kennzeichen nicht vorab anfertigen, sondern erst nach Vorlage der zur Anmeldung Ihres Fahrzeugs benötigten Unterlagen. Wir weisen darauf hin, dass auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens kein Rechtsanspruch besteht.
Zum Anfertigen der Kfz-Kennzeichen finden Sie neben der Kfz- Zulassungsbehörde im Umkreis von 50 Meter nachfolgend aufgelistete Schilderdienste:
Finanzierte Fahrzeugbriefe:
Bitte fragen Sie zuerst in der Zulassungsstelle nach, bevor Sie den Fahrzeugbrief bei der Finanzierungsbank anfordern.
Zulassung auf Einzelfirma / GbR:
Eine Gewerbeanmeldung mit Ausweiskopie muss vorgelegt werden. Bei einer GbR kann die Zulassung nur auf einen Gesellschafter erfolgen. Alle anderen Teilhaber müssen Ihr Einverständnis erklären (mit Ausweiskopie).
Zulassung auf Firma:
Bei Zulassung auf eine Firma wird der Handelsregisterauszug und Ausweiskopie des Zeichnungsberechtigten benötigt.
Ausländische Mitbürger:
Ausländische Mitbürger haben einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltsgenehmigung und eine Meldebestätigung bzw. den Aufenthaltstitel vorzulegen.
Minderjährige:
Bei Zulassung auf einen Minderjährigen muss immer auch eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweise vorgelegt werden.
Eine Zulassung auf einen Minderjährigen ist grundsätzlich nur bei Schwerbehinderung möglich oder unter Vorlage der jeweiligen Fahrerlaubnis (Kleinkraftrad – TÜV-Bescheinigung, Leichtkraftrad – Scheckkartenführerschein, 17-Jährige – rosa Prüfbescheinigung), auch in Kopie.
Erweiterte Zuständigkeit:
Im Zuge der sogenannten erweiterten Zuständigkeit ist es möglich, auch für die Landkreise Berchtesgadener Land, Mühldorf, Miesbach, Bad Tölz, Starnberg, Garmisch-Partenkirchen, München, Fürstenfeldbruck, Altötting sowie für den Landkreis und die Stadt Rosenheim Fahrzeuganmeldungen, -abmeldungen und Änderungen durchzuführen.