Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr
Wer Personenverkehr im Gelegenheitsverkehr betreiben will, bedarf der Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
Für die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen in Taxen oder Mietwagen bzw. Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen mit Kraftomnibussen und Pkws ist neben einer zusätzlichen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich.
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