06.11.2020 

Informationen zum Schulbetrieb im Landkreis Traunstein ab 09.11.20

Erklärtes Ziel ist es, dass trotz der aktuellen pandemischen Lage die Schulen grundsätzlich offenbleiben sollen und im Schuljahr 2020/2021 so viel Präsenzunterricht wie möglich bei bestmöglichem Infektionsschutz für alle Beteiligten durchgeführt werden soll.

Das heißt: Die Schulen im Landkreis Traunstein bleiben einstweilen weiter offen. Der Präsenzunterricht wie bisher auch nach den Herbstferien für alle Schularten und alle Jahrgangstufen im Landkreis aufrechterhalten. Ausgenommen sind die Klassen, die sich aufgrund eines positiven Falles durch Anordnung des Gesundheitsamtes in Quarantäne befinden.

Da der Mindestabstand von 1,5 Metern im Klassenzimmer nicht überall eingehalten werden kann und der Präsenzunterricht beibehalten werden soll, besteht weiterhin eine umfassende Maskenpflicht für alle Jahrgangsstufen. Dies gilt auch für die Mittagsbetreuung, Ganztagesangebote und in Horten.

Vorgehen bei Erkrankung von Schülerinnen und Schülern

Bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Symptomen (wie Schnupfen ohne Fieber und gelegentlicher Husten) ist ein Schulbesuch der Grundschulen/Grundschulstufen der Förderzentren weiterhin möglich. An weiterführenden Schulen ist ein Schulbesuch erst möglich, wenn nach mindestens 24 Stunden (ab Auftreten der Symptome) kein Fieber entwickelt wurde und ein negatives Testergebnis (PCR oder AG-Test) bzw. eine ärztliche Bescheinigung vorliegt. Die Entscheidung über einen Sars-CoV-2-Test wird nach ärztlichem Ermessen großzügig unter Einbeziehung der Testressourcen und der Testlaufzeit getroffen. Telefonische und telemedizinische Konzepte sind möglich.

Kranke Schülerinnen und Schüler in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule. Die Wiederzulassung zum Schulbesuch nach einer Erkrankung ist in allen Schularten erst wieder möglich, sofern die Schüler bei gutem Allgemeinzustand mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) sind. Der fieberfreie Zeitraum soll 24 Stunden betragen. Für eine Wiederzulassung an allen Schularten ist zusätzlich zu der Symptomfreiheit von 24 Stunden die Vorlage eines negativen Tests auf Sars-CoV-2 (PCR- oder AG-Test) oder eines ärztlichen Attests erforderlich. Die Entscheidung über einen Test wird nach ärztlichem Ermessen unter Einbeziehung der Testressourcen und der Testlaufzeitzeit getroffen. Telefonische und telemedizinische Konzepte sind möglich.

Es wird dringend empfohlen, für die Wiederzulassung an Schulen das Angebot der PCR-Testungen an den beiden Testzentren in Traunstein und Trostberg zu nutzen. So können die Haus- und Kinderärzte entlastet werden, damit diese sich ganz auf die Versorgung von Erkrankten konzentrieren können.   

 

Diese Regeln gelten bis auf weiteres und müssen mit Blick auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens laufend überprüft werden.

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