26.11.2021 

Präventive Schutzmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel

Seit Ende Oktober wurden im Norden Deutschlands bei Wildvögeln und auch in ersten Haus- und Nutzgeflügelbeständen wieder Fälle von Geflügelpest (umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt) nachgewiesen. Aktuell wurden bereits in den Landkreisen Nürnberger Land, Cham und Erding erkrankte Wildvögel gefunden. Somit steigt die die Wahrscheinlichkeit, dass durch den Vogelzug auch im Landkreis Traunstein Wildvögel auftreten, die Träger des Geflügelpestvirus sind. Bislang wurden dem Veterinäramt Traunstein aber noch keine Auffälligkeiten gemeldet.  Das oberste Ziel der derzeitigen Maßnahmen muss sein, ein Überspringen auf Haus- und Nutzgeflügel bereits im Vorfeld wirksam zu verhindern. So sollte der Besuch von fremden Personen im Geflügelstall auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden. Im Stall sollte auch vom Halter nur für diesen Zweck bestimmte Kleidung, insbesondere Stallschuhe, getragen werden, um das Virus nicht durch die Straßenkleidung in den Stall einzubringen. Vor Arbeiten im Stall sollten die Hände gewaschen werden. Wildvögel sollten von den Haltungen bestmöglich ferngehalten werden, indem ihnen vom Geflügelhaltern kein Futter angeboten wird. Die eigenen Tiere sollten nur an Stellen gefüttert werden, die für wildlebende Zugvögel nicht zugänglich sind. Weiterhin sollte das Geflügel nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Zugvögel Zugang haben. Auch Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sollte für wildlebende Zugvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Falls es in einem Geflügelbestand zu einer Häufung von Erkrankungs- oder Todesfällen kommt, so ist dies dem Veterinäramt Traunstein unter 0861 58-450 unverzüglich zu melden.

Das Veterinäramt weist zudem darauf hin, dass auch in diesem Winter eine risikoorientierte Aufstallungspflicht für Geflügel nicht ausgeschlossen werden kann, um in den betroffenen Gebieten den Kontakt von potentiell infizierten Wildvögeln mit Nutzgeflügel sicher zu verhindern. Ziel der Schutzmaßnahmen ist, im Ausbruchsfall die Seuche in einem frühen Stadium gezielt bekämpfen zu können. Dazu müssen alle Geflügelhaltungen beim Veterinäramt bekannt sein. Neben Hühnern, Enten, Puten und Gänsen, sind auch Tauben, Fasane, Rebhühner und Wachteln anzugeben. Wer also bisher seinen Geflügelbestand noch nicht angezeigt hat, muss diesen umgehend beim Landratsamt Traunstein, Veterinäramt, Papst-Benedikt-XVI.-Platz, 83278 Traunstein (E-Mail: veterinaeramtattraunstein [dot] bayern) melden. In der schriftlichen Meldung genügt es Name und Anschrift des Halters, Art und durchschnittliche Anzahl des Geflügels sowie Nutzungsart (z.B. Mast, Zucht) und Standort der Tiere anzugeben. Alternativ kann das Formular „Anzeige einer Geflügelhaltung“ auf der Homepage des Landratsamtes Traunstein verwendet werden. Von dieser Regelung sind auch Hobbyhalter betroffen.

« zurück zur Übersicht