28.11.2025 

Erster Fall von Geflügelpest im Landkreis Traunstein bestätigt – Nachweis bei einer Graugans in Chieming

Im Landkreis Traunstein ist erstmals ein Fall der hochpathogenen Geflügelpest (H5N1) bei einem Wildvogel bestätigt worden. Das zuständige Untersuchungslabor wies das Virus bei einer im Gemeindegebiet Chieming gefundenen Graugans nach. Damit hat die Geflügelpest nach den bereits seit Anfang November gemeldeten Fällen im Landkreis Rosenheim nun auch den Landkreis Traunstein erreicht.

Nach Angaben des Veterinäramts wurden im Landkreis Traunstein bisher nur vereinzelt tote Wasservögel aufgefunden. Eine ungewöhnliche Häufung im Vergleich zu den Vorjahren liegt derzeit nicht vor. Das Friedrich-Loeffler-Institut stuft in seiner aktuellen Risikoeinschätzung das Risiko der Einschleppung und Ausbreitung von HPAI-H5-Viren in wild lebenden Wasservogelpopulationen sowie das Risiko eines Eintrags in Geflügelhaltungen als hoch ein. Für die Allgemeinbevölkerung wird das Risiko einer H5N1-Infektion vom Robert-Koch-Institut aber weiterhin als gering eingestuft. Der Kontakt zu kranken oder verendeten Wildtieren sollte aber vermieden werden.

Das Veterinäramt Traunstein rät weiterhin zur konsequenten Umsetzung der bereits veröffentlichten präventiven Schutzmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel. Dazu zählen eine strikte Trennung von Wild- und Hausvögeln, die Fütterung und Tränkung in geschützten Bereichen sowie erhöhte Hygienestandards in Geflügelhaltungen. Nach Einschätzung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz ist eine allgemeine Aufstallungspflicht aktuell jedoch nicht erforderlich.

Geflügelhalter – sowohl gewerbliche als auch private – werden gebeten, Bestände aufmerksam zu beobachten und ungewöhnliche Krankheits- oder Todesfälle umgehend dem Veterinäramt (Tel.: 0861/58-450) zu melden. Dieses steht für Rückfragen zur Verfügung und verfolgt die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens engmaschig. Bei Auffinden von mehreren verendeten oder erkrankten Wasser-, Raben- oder Greifvögel ist ebenfalls umgehend dem Veterinäramt Traunstein zu informieren – idealerweise unter Angabe der Fundkoordinaten.

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