16.06.2021 

112 aktive Fälle - 7-Tage-Inzidenz bei 24,8

Im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Gesundheitsamtes Traunstein liegen derzeit 112 aktive COVID-19-Fälle vor.  

Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 24,8.

Seit der letzten Pressemitteilung am 15.06.2021 sind beim Staatlichen Gesundheitsamt 4 Neuinfektionen eingegangen.

Es liegen insgesamt 11.029 bestätigte Fälle vor, die seit Beginn der Pandemie positiv getestet wurden. 

Als genesen gelten mindestens 10.701 Personen (eine Person mehr seit der Meldung vom 15.06.2021).

Beim Gesundheitsamt Traunstein ist seit der letzten Pressemitteilung keine Todesmeldung eingegangen. Damit liegen im Landkreis Traunstein insgesamt 216 Todesfälle in Zusammenhang mit COVID-19-Erkrankungen vor.

Derzeit werden in den Kliniken im Landkreis Traunstein 5 COVID-19-Patienten behandelt, davon 1 auf der Normalstation und 4 auf der Intensivstation.

Mittlerweile wurden im Landkreis Traunstein 76.810 Personen mit der Erstimpfung versorgt, davon haben bereits 45.605 Personen die Zweitimpfung erhalten.

Stand: 16.06.2021  14:30 Uhr

 

Datum:

W

M

Gesamt

7 Tage-Inzidenz

16.06.2021

5578

5451

11.029

24,8

15.06.2021

5576

5449

11.025

28,2

Genesene (gesamt)

 

  10.701

 

Verstorbene

(gesamt)

 

     216

 

Aktive Fälle

 

     112

 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu den Kennzahlen und Begrifflichkeiten:

Bestätigte Fälle: Diese Zahl beschreibt alle Erkrankten seit Beginn der Zählung – sie kann also nur wachsen.

Aktive Fälle: Zahl der bestätigten Fälle minus Zahl der Genesenen und Verstorbenen, also Anzahl derjenigen, die tagesaktuell noch erkrankt sind.

„Sieben-Tage-Inzidenz“: Zahl der innerhalb von sieben Tagen registrierten Neuinfektionen, bezogen auf 100.000 Einwohner.

Das aktuelle Briefing finden Sie hier.

Weitere Informationen rund um das Coronavirus finden Sie hier.

 

Information zur Maskenpflicht an Schulen

Ab sofort kann in allen Schulen auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eines Mund-Nasen-Schutzes im Freien (z. B. auf dem Pausenhof) unabhängig von der Inzidenz verzichtet werden. Im Übrigen gelten die bisherigen Regelungen unverändert fort.

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