15.11.2021 

55 stationär behandelte Covid-Patienten aus dem Landkreis Traunstein – Corona-Ampel: Rot

Die Corona-Ampel ist aktuell rot.

Stationäre Corona-Patienten mit Wohnsitz im Landkreis Traunstein in den Kliniken Südostbayern:

Insgesamt stationär behandelte Patienten

davon Normalstation

davon Intensivstation

  • davon beatmet

55

43

12

6

Patienten mit vollständigem Impfschutz

davon Normalstation

davon Intensivstation

27

21

6

Neuaufnahmen

davon Normalstation

davon Intensivstation

10

9

1

Insgesamt werden in den Kliniken Südostbayern 109 Covid-Patienten behandelt. Davon befinden sich 87 auf der Normalstation und 22 auf der Intensivstation.

Mittlerweile wurden im Landkreis Traunstein 105.192 Personen mit der Erstimpfung versorgt, davon haben bereits 98.865 Personen die Zweitimpfung erhalten. Des Weiteren haben bereits 7.869 Personen die Drittimpfung erhalten.

Im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Gesundheitsamtes Traunstein liegen derzeit  1.659 aktive COVID-19-Fälle vor.

Seit der letzten Pressemitteilung am 12.11.2021 sind beim Staatlichen Gesundheitsamt 595 Neuinfektionen eingegangen.

Es liegen insgesamt 19.376 bestätigte Fälle vor, die seit Beginn der Pandemie positiv getestet wurden.

Als genesen gelten mindestens 17.478Personen (668 Personen mehr seit der Meldung vom 12.11.2021).

Beim Gesundheitsamt Traunstein sind seit der letzten Pressemitteilung fünf Todesmeldungen eingegangen. Es handelt sich um zwei Männer im Alter von 85 und 91 Jahren und drei Frauen im Alter von 86, 92 und 93 Jahren. Damit liegen im Landkreis Traunstein insgesamt 239 Todesfälle in Zusammenhang mit COVID-19-Erkrankungen vor.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 931,9.

Das aktuelle Briefing finden Sie hier.

Weitere Informationen rund um das Coronavirus finden Sie hier.


Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu den Kennzahlen und Begrifflichkeiten:

Bestätigte Fälle: Diese Zahl beschreibt alle Erkrankten seit Beginn der Zählung – sie kann also nur wachsen.

Aktive Fälle: Zahl der bestätigten Fälle minus Zahl der Genesenen und Verstorbenen, also Anzahl derjenigen, die tagesaktuell noch erkrankt sind.

„Sieben-Tage-Inzidenz“: Zahl der innerhalb von sieben Tagen registrierten Neuinfektionen, bezogen auf 100.000 Einwohner.


Österreich ist seit dem 12.11.2021 Hochrisikogebiet

Folgende Personenkreise müssen keine digitale Einreiseanmeldung durchführen und unterliegen auch nicht der Einreisequarantänepflicht:

  • Personen die sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen
  • Personen die Grenzpendler oder Grenzgänger sind
  • Bei Aufenthalten von weniger als 72 Stunden in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet: Personen die einreisen aufgrund des Besuchs von Verwandten ersten Grades, des nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Ehegatten oder des Lebensgefährtens

Diese Personen benötigen für die Grenzkontrolle bei der Einreise nach Deutschland lediglich einen 3G Nachweis und im Falle der Grenzpendler/Grenzgänger zusätzlich eine Bescheinigung vom Arbeitgeber (dass Ihre Tätigkeit für die Aufrechterhaltung betrieblicher Abläufe dringend erforderlich und unabdingbar ist).

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