Landkreis Traunstein fördert Vereinsjugendarbeit 2025 – bis zu 450 Euro pro Jahr
Der Landkreis Traunstein unterstützt auch 2025 die Jugendarbeit von Vereinen und ehrenamtlichen Jugendgruppen. Ziel ist es, die Vielfalt der Angebote zu sichern und das Engagement der Jugendleiter zu stärken.
Was wird gefördert?
Aktivitäten zur Stärkung des Gemeinschaftsgefüges der Jugendgliederungen, zum Beispiel:
- regelmäßige Gruppenstunden
- gemeinsame Ausflüge
- vereinsinterne Veranstaltungen
Voraussetzungen
- Es gibt eine gewählte Jugendleitung, die eigenverantwortlich über die zweckgebundenen Mittel explizit für die Jugendarbeit verfügen kann.
- Es besteht eine eigene Jugendordnung bzw. -satzung auf Ortsebene; alternativ findet die Jugendordnung des zuständigen Dachverbandes Anwendung.
Höhe der Förderung
Der Landkreis gewährt die Jugendarbeitsförderung in gleicher Höhe wie die Stadt oder Gemeinde des Vereinsorts, maximal jedoch 450 Euro. Die genauen Fördermodalitäten sind in der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen der Jugendarbeit im Landkreis Traunstein“ (Punkt 4) geregelt. Die Richtlinie sowie das Beiblatt mit Ausfüllhinweisen stehen unter https://www.traunstein.com/buerger-verwaltung/kommunale-jugendarbeit im Reiter FORMULARE zum Download bereit. Dort ist auch der aktuelle Förderantrag zu finden. Bitte ausschließlich das aktuelle Antragsformular verwenden.
Fristen und Verfahren
- Antragsfrist beim Landkreis: spätestens 20.02.2026. So können alle Aktivitäten bis zum 31.12.2025 berücksichtigt werden.
- Einreichungsweg: Anträge werden grundsätzlich zuerst bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt eingereicht.
- Kommunale Fristen: Da die Kommune ihre eigene Förderung bestätigen muss, sind die individuellen Abgabefristen der Gemeinden/Städte zu beachten. Auskunft erteilen die jeweiligen Rathäuser.
Wichtiger Hinweis zur Bankverbindung
Zahlungsdienstleister sind verpflichtet zu prüfen, ob Kontoinhaber und IBAN übereinstimmen. Achten Sie daher darauf, dass die Bezeichnung des Kontoinhabers auf dem Antrag exakt mit der bei der Bank hinterlegten Bezeichnung übereinstimmt. Andernfalls kann die Auszahlung der bewilligten Zuwendungen nicht erfolgen.
Kontakt
Fragen zum Antrag und zur Förderfähigkeit beantwortet gern die Kommunale Jugendarbeit des Landkreises Traunstein – am besten per E-Mail an koja@traunstein.bayern.
