Kommunale Jugendarbeit

Was ist die Kommunale Jugendarbeit?

Die Kommunale Jugendarbeit (KoJA) ist die Fachstelle für Jugendarbeit im Landkreis Traunstein und ein eigenständiges Aufgabengebiet in der Jugendhilfe. Im Kern ist die KoJA Erziehungs- und Bildungsaufgabe. Sie soll jungen Menschen Unterstützung bei der allgemeinen Lebensbewältigung bieten und sie zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten fördern und in die Gesellschaft integrieren. 

Auftrag und Ziele

Die KoJA hat im Rahmen der Gesamt- und Planungsverantwortung des örtlichen Trägers dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit im Zuständigkeitsgebiet des Jugendamts rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Dies beinhaltet eine umfassende Planung, Förderung und Entwicklung der Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit.

  • Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Gemeinderäte und Jugendbeauftragte in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden
  • Pädagogische Fachkräfte und Ehrenamtliche in der Jugendarbeit
  • Jugendleiterinnen und Jugendleiter in den Vereinen, Initiativen und Jugendgruppen
  • Träger und Organisationen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
  • Lehrkräfte
  • Eltern, Erziehungsberechtigte und Multiplikatoren

 

Der Landkreis Traunstein gewährt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe Zuwendungen im Rahmen seiner Aufgaben nach SGB VIII und dem AGSG zur Förderung der Jugendarbeit und der eigenverantwortlichen Tätigkeit der Jugendverbände aus den vom Kreistag hierfür bereitgestellten Haushaltsmitteln. 

Konkrete Förderbereiche sind: 

• die Arbeit des Kreisjugendrings und die Jahresarbeit von Jugendvereinen und –gruppen 
• Aktivitäten im Bereich der Jugendkulturarbeit 
• Baumaßnahmen für Einrichtungen der Jugendarbeit 
• Personalkosten von hauptamtlichem pädagogischen Fachpersonal in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
• Personalkosten von Stadt- bzw. Gemeindejugendpflegern
• Personalkosten von Streetwork / Mobiler Jugendarbeit


Jugendschutz

Erzieherischer Jugenschutz

Der erzieherische Kinder –und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII) beinhaltet Angebote und Maßnahmen, die junge Menschen befähigen sollen, Verantwortung für sich selbst zu übernehmen und sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Ebenso sollen Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigt werden, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
Um eine flächendeckende, bedarfsgerechte und ressourcenorientierte Suchtprävention im Landkreis auszubauen, wurde zwischen dem Jugendamt, dem Gesundheitsamt und der Caritas Traunstein der Traunsteiner Präventionszirkel TRAPEZ gegründet.

Ordnungsrechtlicher Jugenschutz

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) soll Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit und im Bereich bestimmter Medien begleiten und schützen. Es regelt unter anderem den Verkauf und Konsum von Alkohol und Tabak, den Aufenthalt in Diskos, Gaststätten und Kinos sowie die Freigabe von Filmen und Computerspielen. Gewerbetreibende und Veranstalter stehen somit in der Verantwortung, den Jugendschutz umzusetzen. 
Die KoJA bietet Beratung und Information für Veranstalter, Vereine und Gewerbetreibende, um den Jugendschutz in ihrem Verantwortungsbereich zu gewährleisten und Bußgeldverfahren zu vermeiden. Zur Sicherung des Jugendschutzes findet eine Zusammenarbeit mit den örtlichen Ordnungsämtern und den Polizeidienststellen statt.

Jugendbeteiligung 

Jugendideenwerkstätten in den Gemeinden

Wir möchten jungen Menschen in den verschiedenen Gemeinden die Möglichkeit geben, verantwortungsbewusst an politischen Entscheidungen mitzuwirken, von denen sie später als Erwachsene selbst betroffen sein werden oder profitieren können. Im Zuge der Jugenideenwerkstatt erklären wir politische Zusammenhänge für junge Menschen und gestalten diese lebendig und durchschaubar. Dazu kommt die Kommunale Jugenarbeit in Ihre Gemeinde und begleitet den Prozess von Anfang an. Informationsmaterial stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.


Freizeitpass 2024 

Vergnügen für Jung und Alt 

Das Landratsamt Traunstein erstellt jedes Jahr einen Freizeitpass, um für Familien ein ergänzendes, sinnvolles und finanziell überschaubares Angebot für ihre Freizeitgestaltung zu schaffen. 

Wir bieten den Familien eine Vielzahl an Gratiseintritten und Vergünstigungen, aber auch Tipps für eine aktive Freizeitgestaltung. Die Vielfalt erstreckt sich über Angebote wie beispielsweise Schwimmbäder, Freizeitparks, Museen, Skilifte, Rodelbahnen, Kletterparks, Minigolf, etc.   

  • Kosten 3€. 
  • für alle Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 
  • erscheint jeweils zu den Osterferien und ist ein Jahr gültig 
  • erhältlich in den Gemeinden, Tourist-Infos und im Amt für Kinder, Jugend und Familie Traunstein (Rosenheimerstr.9)

Förderrichtlinie seit 01.01.2022

Beiblatt zur Förderrichtlinie

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Baumaßnahmen zur Errichtung, Erweiterung und Renovierung von Jugendzentren, Jugendtreffs und Jugendräumen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Durchführung der Jahresjugendarbeit in Vereinen und Jugendorganisationen aus den Mitteln des Landkreises Traunstein

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Personalkosten in Jugendzentren, Jugendtreffs und der Stadt- und Gemeindejugendpflege aus den Mitteln des Landkreises Traunstein

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Personalkosten der mobilen Jugendarbeit/Streetwork

Sachgebiet:
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Adresse:

Landratsamt Traunstein
SG 2.23 
Papst-Benedikt-XVI.-Platz
(Außenstelle: Rosenheimer Str. 9)
83278 Traunstein

Zentraler Servicebereich:
Tel.: 0861 58 - 307

Kommunale Jugendarbeit

Bauregger Anita
Jugendsozialarbeit an Schulen
Tel: 0861 58 - 7117
Zimmernummer:
T 0101
E-Mail:  anita.bauregger at traunstein.bayern
Dufter Stefan
Kommunale Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit an Schulen
Tel: 0861 58 - 642
Zimmernummer:
0104
E-Mail:  stefan.dufter at traunstein.bayern
Fritzenwenger Katrin
Kreisjugendpflegerin
Tel: 0861 58 - 622
Zimmernummer:
0104
E-Mail:  katrin.fritzenwenger at traunstein.bayern

Gruppenleitung

Bodensteiner Karl
Tel: 0861 58 - 537
Zimmernummer:
T 0102 a
E-Mail:  karl.bodensteiner at traunstein.bayern

Sachgebietsleitung

Sickinger Johann
Tel: 0861 58 - 431
Zimmernummer:
T 1102
E-Mail:  johann.sickinger at traunstein.bayern

Abteilungsleitung

Feil Franz
Tel: 0861 58 - 219
Zimmernummer:
A 2.21
E-Mail:  franz.feil at traunstein.bayern

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Um telefonische Terminvereinbarung wird im Vorfeld gebeten.

Wirtschaft
Wirtschaftsregion Chiemgau
Urlaubsregion Chiemgau
Regionalität
Nachhaltigkeit
RAL Gütezeichen

Bankverbindung
Kreissparkasse Traunstein
IBAN: DE96 7105 2050 0000 0000 18
BIC: BYLADEM1TST
Landratsamt Traunstein
Papst-Benedikt-XVI.-Platz
83278 Traunstein
Telefonvermittlung: 0861 58 0
Telefax: 0861 58 9449

Servicezeiten
Mo-Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Mo-Do: 13:00 bis 16:00 Uhr