Gleichstellungsbeauftragte wirken - im Rahmen der Zuständigkeit und finanziellen Leistungsfähigkeit der Landkreise - auf die Gleichstellung von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft hin. Sie fördern und überwachen den Vollzug des BayGlG sowie des Gleichstellungskonzeptes und unterstützen dessen Umsetzung.
Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gehört u.a. auch die Beratung zu Gleichstellungsfragen.