Das Amt für Kinder, Jugend und Familie bietet fachliche Beratung und Begleitung im Hinblick auf die Umsetzung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) für
- Träger von Kindertageseinrichtungen,
- Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- Eltern,
- Institutionen (Vereine, VHS,...),
- Interessierte (Elterninitiativen, Spielgruppenleiter,...).
Die Kindertagesbetreuung ist Teil der Kinder- und Jugendhilfe. Sie wird entweder in Tageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege von geeigneten Tagespflegepersonen geleistet.
Zu den Kindertagesstätten (Kitas) zählen
- die Kinderkrippe (für Kinder bis 3 Jahre),
- der Kindergarten und
- der Hort.
Eine Auflistung der Kindertagesstätten im Landkreis Traunstein finden Sie im Reiter "Links".