Das Aufgabengebiet gliedert sich in:
- Allgemeines Sicherheitsrecht,
- Zivil- und Katastrophenschutz,
- Feuerwehrwesen,
- Sturm- und Lawinenwarndienst,
- Versammlungsrecht.
Versammlung
Wer im Landkreis Traunstein eine Versammlung unter freiem Himmel auf einem festen Platz oder als fortbewegende Kundgebung (Demonstrationsmarsch) veranstalten möchte, muss dies mindestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung beim Landratsamt Traunstein anmelden. Das Landratsamt Traunstein kann als Versammlungsbehörde Auflagen anordnen.
Veranstaltung
Grundsätzlich ist die Veranstaltung bei der Gemeinde anzumelden.
- Regelung für den Chiemsee
-
Da es sich bei dem Chiemsee um gemeindefreies Gebiet handelt, ist das Landratsamt Traunstein für Veranstaltungen (z.B. Schwimmveranstaltungen, Tanzschifffahrt) auf dem Chiemsee zuständig.
Eine Schifffahrtsveranstaltung (z. B. Regatta) ist hingegen bei der unteren Wasserrecht und Bodenschutz anzumelden.
- Motorsportveranstaltung
-
Wer im Landkreis Traunstein eine Motorsportveranstaltung (z. B. Motorradrennen, Oldtimertreffen mit Wertungsziehen) durchführen möchte, benötigt die Erlaubnis des Landratsamtes Traunstein. Hierfür ist ein entsprechender Antrag auszufüllen.
Folgende Unterlagen werden dazu benötigt:
- Antrag
- Lageplan
- Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
- Versicherungsnachweis
- Streckenplan
- Genehmigung des Dachverbands des Veranstalters
Motorsportveranstaltungen, die nur auf öffentlichen Verkehrsgrund stattfinden, sind bei der unteren Verkehrsbehörde / Stichwort Straßenverkehrsrecht anzumelden.
Brandschutz
- Alamierungsplanung im Brand- und Katastrophenschutz
-
Für die Alarmierungsplanung der Feuerwehren im Landkreis Traunstein ist das Landratsamt Traunstein, für die Alarmierungsplanung des Rettungsdienstes ist der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) zuständig. Die Alarmierung der Einsatzkräfte erfolgt durch die Integrierte Leitstelle Traunstein.
- Feuerwehren und Kreisbrandinspektionen
-
Die Feuerwehren und die Gemeinden werden in Fragen des Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes von der Kreisbrandinspektion Traunstein beraten.
- Brandschutzdienststelle
-
Die Brandschutzdienststelle ist für folgende Punkte zuständig:
- Schadens- und Gefahrenabwehr- sowie Rettungsmaßnahmen,
- Löschwasserversorgung und Einrichtungen zu Löschwasserversorgung,
- Lage und Anordnung von Löschwasser-Rückhalteanlagen,
- Zugänglichkeit der Grundstücke und bauliche Anlagen für die Feuerwehr sowie an Zufahrten, Durchfahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen,
- Lage und Anordnung der zum Anleitern bestimmten Stellen,
- Anlagen, Einrichtungen und Geräte für die Brandbekämpfung (wie Wandhydranten, Schlauchanschlussleitungen, Feuerlöschgeräte, Feuerlöschanlagen) und für den Rauch- und Wärmeabzug bei Bränden,
- Anlagen und Einrichtungen für die Brandmeldung (wie Brandmeldeanlagen) und für die Alarmierung im Brandfall (Alarmierungseinrichtungen) und
- betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Menschen und Tieren (Brandschutzordnung, Feuerschutzübungen)
Katastrophenschutz
Das Landratsamt Traunstein leitet als Katastrophenschutzbehörde den Einsatz zur Bewältigung von Katastrophen und Großschadensereignissen im Landkreis Traunstein. Die Führung im Einzelfall wird von der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) übernommen.
Weitere Informationen zum richtigen Handeln in Notsituationen und für persönliche Vorbereitungsmaßnahmen unter Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.