Allg. Sicherheitsrecht, Brand- und Katastrophenschutz

Das Aufgabengebiet gliedert sich in:

  • Allgemeines Sicherheitsrecht,
  • Zivil- und Katastrophenschutz,
  • Feuerwehrwesen,
  • Sturm- und Lawinenwarndienst,
  • Versammlungsrecht.

Versammlung

Wer im Landkreis Traunstein eine Versammlung unter freiem Himmel auf einem festen Platz oder als fortbewegende Kundgebung (Demonstrationsmarsch) veranstalten möchte, muss dies mindestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung beim Landratsamt Traunstein anmelden. Das Landratsamt Traunstein kann als Versammlungsbehörde Auflagen anordnen.

Veranstaltung

Grundsätzlich ist die Veranstaltung bei der Gemeinde anzumelden.

Regelung für den Chiemsee

Da es sich bei dem Chiemsee um gemeindefreies Gebiet handelt, ist das Landratsamt Traunstein für Veranstaltungen (z.B. Schwimmveranstaltungen, Tanzschifffahrt) auf dem Chiemsee zuständig.

Eine Schifffahrtsveranstaltung (z. B. Regatta) ist hingegen bei der unteren Verkehrsbehörde anzumelden.

Motorsportveranstaltung

Wer im Landkreis Traunstein eine Motorsportveranstaltung (z. B. Motorradrennen, Oldtimertreffen mit Wertungsziehen) durchführen möchte, benötigt die Erlaubnis des Landratsamtes Traunstein. Hierfür ist ein entsprechender Antrag auszufüllen.

Folgende Unterlagen werden dazu benötigt:

  • Antrag
  • Lageplan
  • Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
  • Versicherungsnachweis
  • Streckenplan
  • Genehmigung des Dachverbands des Veranstalters
     

Motorsportveranstaltungen, die nur auf öffentlichen Verkehrsgrund stattfinden, sind bei der unteren Verkehrsbehörde / Stichwort Straßenverkehrsrecht anzumelden.

 

Brandschutz

Alamierungsplanung im Brand- und Katastrophenschutz

Für die Alarmierungsplanung der Feuerwehren im Landkreis Traunstein ist das Landratsamt Traunstein, für die Alarmierungsplanung des Rettungsdienstes ist der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) zuständig. Die Alarmierung der Einsatzkräfte erfolgt durch die Integrierte Leitstelle Traunstein.

Feuerwehren und Kreisbrandinspektionen

Die Feuerwehren und die Gemeinden werden in Fragen des Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes von der Kreisbrandinspektion Traunstein beraten.

Brandschutzdienststelle

Die Brandschutzdienststelle ist für folgende Punkte zuständig:

  • Schadens- und Gefahrenabwehr- sowie Rettungsmaßnahmen,
  • Löschwasserversorgung und Einrichtungen zu Löschwasserversorgung,
  • Lage und Anordnung von Löschwasser-Rückhalteanlagen,
  • Zugänglichkeit der Grundstücke und bauliche Anlagen für die Feuerwehr sowie an Zufahrten, Durchfahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen,
  • Lage und Anordnung der zum Anleitern bestimmten Stellen,
  • Anlagen, Einrichtungen und Geräte für die Brandbekämpfung (wie Wandhydranten, Schlauchanschlussleitungen, Feuerlöschgeräte, Feuerlöschanlagen) und für den Rauch- und Wärmeabzug bei Bränden,
  • Anlagen und Einrichtungen für die Brandmeldung (wie Brandmeldeanlagen) und für die Alarmierung im Brandfall (Alarmierungseinrichtungen) und
  • betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Menschen und Tieren (Brandschutzordnung, Feuerschutzübungen)

 

Katastrophenschutz

Das Landratsamt Traunstein leitet als Katastrophenschutzbehörde den Einsatz zur Bewältigung von Katastrophen und Großschadensereignissen im Landkreis Traunstein. Die Führung im Einzelfall wird von der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) übernommen.  

 

Weitere Informationen zum richtigen Handeln in Notsituationen und für persönliche Vorbereitungsmaßnahmen unter Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

VERSAMMLUNGSRECHT

Anmeldung einer Versammlung unter freiem Himmel und/oder eines Aufzugs

Anmeldung einer Versammlung in geschlossenen Räumen

ALLGEMEINES SICHERHEITSRECHT

Anmeldung einer Schwimmveranstaltung auf der Seefläche des Chiemsees

Anmeldung einer Tanzschiffveranstaltung / sonstigen Veranstaltung auf der Seefläche des Chiemsees

Antrag einer Erlaubnis zur Durchführung einer motorsportlichen Veranstaltung nach Art. 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LStVG

Merkblatt Sturmwarndienst am Chiemsee

Merkblatt Sturmwarndienst am Waginger und Tachinger See

FEUERWEHRWESEN

Antrag auf Erstattung fortgewährter Leistungen im Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst

Merkblatt für Arbeitgeber zum Antrag auf Erstattung der fortgewährten Leistungen im Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst

Wahl zum/zur Feuerwehrkommandanten/in bzw. zum/zur 1./2. Stellvertreter/in nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz

DATENSCHUTZ

Veranstaltungen - Informationen zur Datenverarbeitung

Sachgebiet:
Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Zivil- und Katastrophenschutz
Adresse:

Landratsamt Traunstein
SG 5.34
Papst-Benedikt-XVI.-Platz
83278 Traunstein

Zentraler Servicebereich:
Tel.: 0861 58 - 7174

Allg. Sicherheitsrecht, Brand- und Katastrophenschutz

Kaltner Herbert
Sturm- und Lawinenwarndienst, Katastrophenschutz
Tel: 0861 58 - 587
Zimmernummer:
A 1.41
E-Mail:  herbert.kaltner at traunstein.bayern
Mosler Florian
Katastrophenschutz
Tel: 0861 58 - 7182
Zimmernummer:
A 1.41
E-Mail:  florian.mosler at traunstein.bayern
Schürf Monika
Assistenz
Tel: 0861 58 - 7174
Zimmernummer:
A 1.42
Zaunick Claudia
Allg. Sicherheitsrecht und Versammlungsrecht
Tel: 0861 58 - 474
Zimmernummer:
A 1.42
E-Mail:  claudia.zaunick at traunstein.bayern

Stellvertreter der Sachgebietsleitung

Fuchs Alexander
Gruppenleiter Feuerwehrwesen, Katastrophenschutz
Tel: 0861 58 - 382
Zimmernummer:
A .1.45
E-Mail:  alexander.fuchs at traunstein.bayern

Sachgebietsleitung

Appelt Florian
Tel: 0861 58 - 400
Zimmernummer:
A 1.46 / A 1.47
E-Mail:  florian.appelt at traunstein.bayern

Abteilungsleitung

Krämer Wolfgang Dr.
Tel: 0861 58 - 114
Zimmernummer:
B 1.84

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Um telefonische Terminvereinbarung wird im Vorfeld gebeten.

Wirtschaft
Wirtschaftsregion Chiemgau
Urlaubsregion Chiemgau
Regionalität
Nachhaltigkeit
RAL Gütezeichen

Bankverbindung
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Papst-Benedikt-XVI.-Platz
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