Beurkundungen

Das Aufgabengebiet gliedert sich in:

  • Beurkundungen in Unterhaltsangelegenheiten (z.B. Kindes- und Mutterunterhalt),
  • Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungserklärungen,
  • Beurkundung von gemeinsamen Sorgeerklärungen und
  • Schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister

 

Allgemeine Informationen:

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, werden Beurkundungen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung aufgenommen. Gerne nehmen Sie hierzu telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf.

Voraussetzung für die Aufnahme einer Urkunde ist, dass Sie der deutschen Sprache hinreichend mächtig sind. Die Urkunden werden ausschließlich in deutscher Sprache abgefasst. Bei unzureichenden Deutschkenntnissen ist daher die Hinzuziehung eines Dolmetschers notwendig. Der Dolmetscher benötigt ein gültiges Ausweisdokument und darf nicht mit Ihnen verwandt oder verschwägert sein. 

Die Beurkundungen sind für Sie kostenfrei.

Sollten Sie eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland (sog. Apostille) benötigen, wenden Sie sich bitte an die Regierung von Oberbayern, Beglaubigungsstelle.

 

Beurkundung in Unterhaltsangelegenheiten

Informationen rund um das Thema Sorgerecht und Unterhalt finden Sie hier.

Das Kind hat Anspruch auf Festlegung seines Unterhaltsanspruches in einem vollstreckbaren, unbefristeten Titel. Darunter versteht man entweder eine beim Jugendamt oder einem Notar (kostenpflichtig) errichtete Urkunde oder einen gerichtlichen Beschluss.

In der Regel wird die Unterhaltsverpflichtung dynamisch, gemäß der Düsseldorfer Tabelle beurkundet.

Beurkundet werden kann, neben dem laufenden Unterhalt, auch unterhaltsrechtlicher Sonder- und Mehrbedarf, sowie Verpflichtungen zum Mutterunterhalt nach § 1615 l BGB.

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiges Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)
  • schriftlicher Nachweis über die Höhe des festzusetzenden Unterhalts, ausgestellt zum Beispiel durch den anderen Elternteil, einen Rechtsanwalt, durch das Jugendamt oder durch eine andere Behörde
  • bei einer Unterhaltsänderung bringen Sie bitte die bisherige Unterhaltsfestsetzung mit (Jugendamtsurkunde, gerichtliche Festsetzung)
Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungserklärungen

Allgemeine Informationen erhalten Sie in unserem Merkblatt.

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiges Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)
  • Abstammungs- oder Geburtsurkunde des Kindes (falls bereits vom Standesamt ausgestellt)
  • bei vorgeburtlicher Vaterschaftsanerkennung der Mutterpass bzw. wenn Kind bereits geboren ist, Geburtsanzeige der Klinik
Beurkundung von gemeinsamen Sorgeerklärungen

Allgemeine Informationen erhalten Sie in unserem Merkblatt.

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiges Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)
  • Vaterschaftsanerkennung
  •  Abstammungs- oder Geburtsurkunde des Kindes (falls bereits vom Standesamt ausgestellt)
Schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister

Sollten Sie zur Vorlage bei verschiedenen Stellen einen Nachweis über die Inhabe der elterlichen Sorge benötigen, erteilt das Jugendamt im Wohnort schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister.

Zum Zwecke der Auskunftserteilung wird bei dem für den Geburtsort des Kindes zuständigen Jugendamt ein Register über abgegebene Sorgeerklärungen und gerichtliche Entscheidungen die elterliche Sorge betreffend, geführt (§ 58Abs. 1 SGB VIII).

Auskunft aus dem Sorgeregister erhält die Mutter des Kindes, von dem Jugendamt, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat (§87c Abs. 6 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 SGB VIII).

Liegen keine Eintragungen oder nur ein Eintrag über eine Teilübertragung bzw. einen -entzug im Sorgeregister vor, so erhält die Mutter hierüber eine schriftliche Auskunft (§ 58 Abs. 2 SGB VIII).

>>> Antrag auf schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister

 

Antrag auf schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister nach § 58 SGB VIII

Merkblatt für Familien und Alleinerziehende

Merkblatt zur Beurkundung der gemeinsamen Sorgeerklärung

Merkblatt Beurkundung Anerkennung der Vaterschaft und Zustimmungserklärung Mutter

Sachgebiet:
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Adresse:

Landratsamt Traunstein
SG 2.23 
Papst-Benedikt-XVI.-Platz
(Außenstelle: Rosenheimer Str. 9)
83278 Traunstein

Zentraler Servicebereich:
Tel.: 0861 58 - 307

Beurkundungen

Batt Christine
Tel: 0861 58 - 209
Zimmernummer:
T 1115
E-Mail:  christine.batt at traunstein.bayern
Hilger Tanja
Tel: 0861 58 - 348
Zimmernummer:
T 1110
E-Mail:  tanja.hilger at traunstein.bayern
Hipper Barbara
Tel: 0861 58 - 589
Zimmernummer:
T 1111 a
E-Mail:  barbara.hipper at traunstein.bayern
Hofmann Maria Anna
Tel: 0861 58 - 653
Zimmernummer:
T 1201 c
Klammer Sabine
Tel: 0861 58 - 432
Zimmernummer:
T 1111
E-Mail:  sabine.klammer at traunstein.bayern
Pöschl Bianca
Auskunft aus dem Sorgeregister
Tel: 0861 58 - 590
Zimmernummer:
T 1103
Trenkler Andrea
Auskunft aus dem Sorgeregister
Tel: 0861 58 - 523
Zimmernummer:
0201 c
E-Mail:  andrea.trenkler at traunstein.bayern

Gruppenleitung

Hornauer Monika
Tel: 0861 58 - 558
Zimmernummer:
T 1106
E-Mail:  monika.hornauer at traunstein.bayern
Beilhack Andrea
Tel: 0861 58 - 579
Zimmernummer:
T 1113 a
E-Mail:  andrea.beilhack at traunstein.bayern

Sachgebietsleitung

Sickinger Johann
Tel: 0861 58 - 431
Zimmernummer:
T 1102
E-Mail:  johann.sickinger at traunstein.bayern

Abteilungsleitung

Feil Franz
Tel: 0861 58 - 219
Zimmernummer:
A 2.21
E-Mail:  franz.feil at traunstein.bayern

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Um telefonische Terminvereinbarung wird im Vorfeld gebeten.

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Bankverbindung
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Papst-Benedikt-XVI.-Platz
83278 Traunstein
Telefonvermittlung: 0861 58 0
Telefax: 0861 58 9449

Servicezeiten
Mo-Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Mo-Do: 13:00 bis 16:00 Uhr