Das Aufgabengebiet gliedert sich in:
- Beurkundungen in Unterhaltsangelegenheiten (z.B. Kindes- und Mutterunterhalt),
- Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungserklärungen,
- Beurkundung von gemeinsamen Sorgeerklärungen und
- Schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister
Allgemeine Informationen:
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, werden Beurkundungen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung aufgenommen. Gerne nehmen Sie hierzu telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf.
Voraussetzung für die Aufnahme einer Urkunde ist, dass Sie der deutschen Sprache hinreichend mächtig sind. Die Urkunden werden ausschließlich in deutscher Sprache abgefasst. Bei unzureichenden Deutschkenntnissen ist daher die Hinzuziehung eines Dolmetschers notwendig. Der Dolmetscher benötigt ein gültiges Ausweisdokument und darf nicht mit Ihnen verwandt oder verschwägert sein.
Die Beurkundungen sind für Sie kostenfrei.
Sollten Sie eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland (sog. Apostille) benötigen, wenden Sie sich bitte an die Regierung von Oberbayern, Beglaubigungsstelle.
- Beurkundung in Unterhaltsangelegenheiten
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Informationen rund um das Thema Sorgerecht und Unterhalt finden Sie hier.
Das Kind hat Anspruch auf Festlegung seines Unterhaltsanspruches in einem vollstreckbaren, unbefristeten Titel. Darunter versteht man entweder eine beim Jugendamt oder einem Notar (kostenpflichtig) errichtete Urkunde oder einen gerichtlichen Beschluss.
In der Regel wird die Unterhaltsverpflichtung dynamisch, gemäß der Düsseldorfer Tabelle beurkundet.
Beurkundet werden kann, neben dem laufenden Unterhalt, auch unterhaltsrechtlicher Sonder- und Mehrbedarf, sowie Verpflichtungen zum Mutterunterhalt nach § 1615 l BGB.
Erforderliche Unterlagen:
- gültiges Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)
- schriftlicher Nachweis über die Höhe des festzusetzenden Unterhalts, ausgestellt zum Beispiel durch den anderen Elternteil, einen Rechtsanwalt, durch das Jugendamt oder durch eine andere Behörde
- bei einer Unterhaltsänderung bringen Sie bitte die bisherige Unterhaltsfestsetzung mit (Jugendamtsurkunde, gerichtliche Festsetzung)
- Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungserklärungen
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Allgemeine Informationen erhalten Sie in unserem Merkblatt.
Erforderliche Unterlagen:
- gültiges Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)
- Abstammungs- oder Geburtsurkunde des Kindes (falls bereits vom Standesamt ausgestellt)
- bei vorgeburtlicher Vaterschaftsanerkennung der Mutterpass bzw. wenn Kind bereits geboren ist, Geburtsanzeige der Klinik
- Beurkundung von gemeinsamen Sorgeerklärungen
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Allgemeine Informationen erhalten Sie in unserem Merkblatt.
Erforderliche Unterlagen:
- gültiges Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)
- Vaterschaftsanerkennung
- Abstammungs- oder Geburtsurkunde des Kindes (falls bereits vom Standesamt ausgestellt)
- Schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister
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Sollten Sie zur Vorlage bei verschiedenen Stellen einen Nachweis über die Inhabe der elterlichen Sorge benötigen, erteilt das Jugendamt im Wohnort schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister.
Zum Zwecke der Auskunftserteilung wird bei dem für den Geburtsort des Kindes zuständigen Jugendamt ein Register über abgegebene Sorgeerklärungen und gerichtliche Entscheidungen die elterliche Sorge betreffend, geführt (§ 58Abs. 1 SGB VIII).
Auskunft aus dem Sorgeregister erhält die Mutter des Kindes, von dem Jugendamt, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat (§87c Abs. 6 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 SGB VIII).
Liegen keine Eintragungen oder nur ein Eintrag über eine Teilübertragung bzw. einen -entzug im Sorgeregister vor, so erhält die Mutter hierüber eine schriftliche Auskunft (§ 58 Abs. 2 SGB VIII).