Das Aufgabengebiet gliedert sich in:
- Beurkundungen in Unterhaltsangelegenheiten (z.B. Kindes- und Mutterunterhalt),
- Beurkundung von Vaterschafts- und Sorgeerklärungen,
- Bestätigung über die Nichtabgabe einer Sorgeerklärung.
Bitte beachten Sie, dass die Urkunden ausschließlich in deutscher Sprache abgefasst werden. Bei nicht hinreichenden Deutschkenntnissen ist daher die Hinzuziehung eines Dolmetschers notwendig.
Berukundungen sind zudem ausschließlich nach einer vorherigen Terminvereinbarung möglich.