Die Bürgerhilfsstelle unterstützt Menschen in finanziellen Notlagen, wenn sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, bei Krankheit oder Behinderung, in Unglücks- oder Todesfällen und hilft durch persönliche Beratung, mögliche Leistungsansprüche von Betroffenen wahrzunehmen.
Für eine eingehende Beratung sind entsprechende Informationen durch die hilfebedürftige Person selbst bzw. ergänzend durch Ämter und Institutionen erforderlich. Hierzu ist es notwendig, dass die hilfesuchende Person eine entsprechende Einverständniserklärung abgibt, damit die Bürgerhilfsstelle andere Kontaktstellen ansprechen und Hilfesuchende umfassend beraten kann.
Spenden für Menschen in Not
Wenn (lebens-)notwendige Arzneimittel, medizinische Hilfsmittel oder die Kosten für existenzielle Dinge nicht mehr bezahlt werden können, dann hilft die Bürgerhilfsstelle. Auf die Notlagen werden wir häufig von Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände oder kommunalen bzw. staatlichen Stellen wie dem Jugendamt sowie den Familienstützpunkten aufmerksam gemacht. Sie können mithelfen, dass diese Menschen notwendige Unterstützung erhalten, selbst mit geringen Beträgen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Helfen vor Ort-Flyer.
Spendenkonto und Übersicht der Fälle
Hier finden Sie die aktuelle Übersicht ausgewählter Fälle der Bürgerhilfsstelle. Daneben hilft diese in zahlreichen weiteren Situationen Bürgerinnen und Bürgern aus unserem Landkreis. Einen detaillierten Einblick gibt Ihnen dazu unser Geschäftsbericht.
Kontoinhaber: Landkreis Traunstein
IBAN: DE96 7105 2050 0000 0000 18
BIC: BYLADEM1TST
Stichwort: Helfen vor Ort
Hinweis:
- Die Bedürftigkeit wird in jedem Fall geprüft.
- Sie legen die Höhe der Spende selbst fest, auch Teilbeträge helfen.
- Sie erhalten eine Spendenquittung. Geben Sie bitte dazu Ihre vollständige Adresse bei der Überweisung an!
- Ihre Spende wird zu 100 % an die Bedürftigen weitergeleitet.