Um Jugendlichen und Erwachsenen eine gute Ausbildung oder berufliche Weiterbildung zu ermöglichen, gibt es die Möglichkeit, BAföG, BayAföG oder Aufstiegs-BAföG (AFBG) zu erhalten. Den Antrag können Sie auch online stellen (>> hier geht's zum „Schüler-Bafög“ und „Aufstiegs-Bafög").
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Das Landratsamt Traunstein, Amt für Ausbildungsförderung, ist zuständig für allgemeinbildende, weiterführende und berufsbildende Schulen ab Klasse 10, wenn beide Eltern im Landkreis wohnen. Ebenso für alle Schüler der Klassen 12 und 13 Berufsoberschule.
Für den Besuch von Fachschulen ist das Amt am Wohnsitz der Schülerinnen und Schüler zuständig.
Für Studentinnen und Studenten ist jeweils das Studentenwerk am Studienort zuständig.
Für ein Studium in Österreich bearbeitet den Antrag auf BAföG die Landeshauptstadt München:
Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Amt für Ausbildungsförderung, Bußgeldstelle
Neuhauser Str. 39
80331 München
Tel: 089 233 - 9 67 78
Fax: 089 233 - 8 33 88
afa.scu@muenchen.de
BAföG Online für Schüler
Was ist der elektronische Antrag?
Dieses Angebot unterstützt Sie durch Hilfestellungen bei der Eingabe Ihrer Antragsdaten und prüft diese auf Vollständigkeit und Plausibilität. Wenn Sie über einen Personalausweis mit freigeschaltetem elektronischen Identitätsnachweis verfügen, können Sie die Formblätter, die in der Regeln nur eine Unterschrift benötigen, sowie die beizufügenden Unterlagen, elektronisch an die zuständige Behörde senden. Formblätter, die von der Fortbildungsstätte ergänzt werden müssen oder nur auf ausdrückliche Anforderung vorzulegen sind, können nicht elektronisch übermittelt werden.
Antrag auf Schüler-BAföG
Bayerisches Ausbildungsförderungsgesetz (BayAföG)
Das Landratsamt Traunstein, Amt für Ausbildungsförderung ist grundsätzlich zuständig, wenn die Eltern im Landkreis Traunstein wohnen. Förderungsfähig ist ggf. der Besuch der Klassen 5 bis 9 von Realschulen und Gymnasien und der Besuch der Klassen 7 bis 9 von Wirtschaftsschulen. Förderungsvoraussetzung ist jedoch immer eine sog. notwendige auswärtige Unterbringung, d.h. dass die Schülerinnen und Schüler nicht bei den Eltern wohnen und dass eine entsprechende Ausbildungsstätte vom Elternwohnsitz aus nicht erreichbar ist.
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG - sog. Aufstiegs-BAföG)
Das Landratsamt Traunstein, Amt für Ausbildungsförderung ist für alle Antragstellerinnen und Antragsteller zuständig, die ihren ständigen Wohnsitz im Landkreis Traunstein haben. Einen Wechsel der Zuständigkeit durch Umzug in einen anderen Landkreis gibt es nach dem AFBG nicht, die Zuständigkeit bleibt bei dem Amt, das über den ersten Antrag entschieden hat. Informationen über die Voraussetzungen für förderungsfähige Fortbildungen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Antragsformulare erhalten Sie hier.
AFBG Online
Dieses Angebot unterstützt Sie durch Hilfestellungen bei der Eingabe Ihrer Antragsdaten und prüft diese auf Vollständigkeit und Plausibilität. Wenn Sie über einen Personalausweis mit freigeschaltetem elektronischen Identitätsnachweis verfügen, können Sie die Formblätter, die in der Regeln nur eine Unterschrift benötigen sowie die beizufügenden Unterlagen, elektronisch an die zuständige Behörde senden. Formblätter, die von der Fortbildungsstätte ergänzt werden müssen oder nur auf ausdrückliche Anforderung vorzulegen sind, können nicht elektronisch übermittelt werden.
Antrag auf AFBG