Ausbildungsförderung - BAföG, BayAföG, AFGB

Um Jugendlichen und Erwachsenen eine gute Ausbildung oder berufliche Weiterbildung zu ermöglichen, gibt es die Möglichkeit, BAföG, BayAföG oder Aufstiegs-BAföG (AFBG) zu erhalten. Den Antrag können Sie auch online stellen (>> hier geht's zum Schüler-BafögundAufstiegs-Bafög").

 

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Das Landratsamt Traunstein, Amt für Ausbildungsförderung, ist zuständig für allgemeinbildende, weiterführende und berufsbildende Schulen ab Klasse 10, wenn beide Eltern im Landkreis wohnen. Ebenso für alle Schüler der Klassen 12 und 13 Berufsoberschule.

Für den Besuch von Fachschulen ist das Amt am Wohnsitz der Schülerinnen und Schüler zuständig.

Für Studentinnen und Studenten ist jeweils das Studentenwerk am Studienort zuständig.

Für ein Studium in Österreich bearbeitet den Antrag auf BAföG die Landeshauptstadt München:

Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Amt für Ausbildungsförderung, Bußgeldstelle
Neuhauser Str. 39
80331 München
Tel: 089 233 - 9 67 78
Fax: 089 233 - 8 33 88
afa.scu@muenchen.de

 

BAföG Online für Schüler

Was ist der elektronische Antrag?

Dieses Angebot unterstützt Sie durch Hilfestellungen bei der Eingabe Ihrer Antragsdaten und prüft diese auf Vollständigkeit und Plausibilität. Wenn Sie über einen Personalausweis mit freigeschaltetem elektronischen Identitätsnachweis verfügen, können Sie die Formblätter, die in der Regeln nur eine Unterschrift benötigen, sowie die beizufügenden Unterlagen, elektronisch an die zuständige Behörde senden. Formblätter, die von der Fortbildungsstätte ergänzt werden müssen oder nur auf ausdrückliche Anforderung vorzulegen sind, können nicht elektronisch übermittelt werden.
Antrag auf Schüler-BAföG

Bayerisches Ausbildungsförderungsgesetz (BayAföG)

Das Landratsamt Traunstein, Amt für Ausbildungsförderung ist grundsätzlich zuständig, wenn die Eltern im Landkreis Traunstein wohnen. Förderungsfähig ist ggf. der Besuch der Klassen 5 bis 9 von Realschulen und Gymnasien und der Besuch der Klassen 7 bis 9 von Wirtschaftsschulen. Förderungsvoraussetzung ist jedoch immer eine sog. notwendige auswärtige Unterbringung, d.h. dass die Schülerinnen und Schüler nicht bei den Eltern wohnen und dass eine entsprechende Ausbildungsstätte vom Elternwohnsitz aus nicht erreichbar ist.

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG - sog. Aufstiegs-BAföG)

Das Landratsamt Traunstein, Amt für Ausbildungsförderung ist für alle Antragstellerinnen und Antragsteller zuständig, die ihren ständigen Wohnsitz im Landkreis Traunstein haben. Einen Wechsel der Zuständigkeit durch Umzug in einen anderen Landkreis gibt es nach dem AFBG nicht, die Zuständigkeit bleibt bei dem Amt, das über den ersten Antrag entschieden hat. Informationen über die Voraussetzungen für förderungsfähige Fortbildungen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Antragsformulare erhalten Sie hier.

AFBG Online

Dieses Angebot unterstützt Sie durch Hilfestellungen bei der Eingabe Ihrer Antragsdaten und prüft diese auf Vollständigkeit und Plausibilität. Wenn Sie über einen Personalausweis mit freigeschaltetem elektronischen Identitätsnachweis verfügen, können Sie die Formblätter, die in der Regeln nur eine Unterschrift benötigen sowie die beizufügenden Unterlagen, elektronisch an die zuständige Behörde senden. Formblätter, die von der Fortbildungsstätte ergänzt werden müssen oder nur auf ausdrückliche Anforderung vorzulegen sind, können nicht elektronisch übermittelt werden.
Antrag auf AFBG

Antragstellung BAföG - welche Unterlagen werden benötigt? Was ist zu beachten?

Antragstellung AFBG - welche Unterlagen werden benötigt? Was ist zu beachten?

Änderungsmitteilung

BAFÖG-ANTRAGSFORMULARE

01 - Antrag auf Ausbildungsförderung

02 - Bescheinigung nach § 9 BAföG

03 - Einkommenserklärung

04 - Kinder der auszubildenden Person

07 - Aktualisierung des Einkommens

08 - Antrag auf Vorausleistung

Angaben über den Besitz eines Personenkraftfahrzeuges - BAföG

Vereinfachte Vermögensfeststellung

AUFSTIEGS-BAFÖG (AFBG)-ANTRAGSFORMULARE

Formblatt A - Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung nach dem AFBG

Anlage 1 zu Formblatt A: Angaben zum Einkommen und Vermögen

Anlage 2 zu Formblatt A: Erklärung des Ehegatten / eingetragenen Lebenspartners

Anlage 3 zu Formblatt A: Zusatzblatt für Ausländerinnen und Ausländer

Formblatt B: Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte / die Teilnahme an einem Fernunterrichtslehrgang / mediengestützten Lehrgang

Formblatt D: Antrag der Teilnehmerin/des Teilnehmers an einer Fortbildungsmaßnahme auf Aktualisierung nach § 17 AFBG i.V.m. § 24 Abs. 3 BAföG

Formblatt F: Teilnahmenachweis

Formblatt G: Antragsformular für die Bewilligung der Förderung während der Prüfungsvorbereitungsphase

Formblatt M: Formular zum Nachweis der tatsächlich entstandenen Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt / die fachpraktische Arbeit

Formblatt Z: Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen

Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung

Änderungsanzeige zum Wohnsitzwechsel im Zusammenhang mit der Antragstellung nach dem AFBG

Antrag auf Härtefreibetrag nach § 17 AFBG i.V.m. § 25 Abs. 6 BAföG

Bankbestätigung - AFBG

Angaben über den Besitz eines Personenkraftfahrzeuges - AFBG

DATENSCHUTZ

Ausbildungsförderung - Informationen zur Datenverarbeitung

Sachgebiet:
Soziales und Senioren
Adresse:

Landratsamt Traunstein
SG 2.24
Papst-Benedikt-XVI.-Platz
(Außenstelle: St.-Oswald-Str. 3)
83278 Traunstein

Zentraler Servicebereich:
Tel.: 0861 58 - 229

Email: bafoeg@traunstein.bayern

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Um telefonische Terminvereinbarung wird im Vorfeld gebeten.

Wirtschaft
Wirtschaftsregion Chiemgau
Urlaubsregion Chiemgau
Regionalität
Nachhaltigkeit
RAL Gütezeichen

Bankverbindung
Kreissparkasse Traunstein
IBAN: DE96 7105 2050 0000 0000 18
BIC: BYLADEM1TST
Landratsamt Traunstein
Papst-Benedikt-XVI.-Platz
83278 Traunstein
Telefonvermittlung: 0861 58 0
Telefax: 0861 58 9449

Servicezeiten
Mo-Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Mo-Do: 13:00 bis 16:00 Uhr