Die wirtschaftliche Jugendhilfe regelt das Finanzielle bei allen Jugendhilfemaßnahmen von der Abrechnung mit den Maßnahmeträgern bis hin zur Heranziehung der Eltern zu den Kosten.
Das Aufgabengebiet gliedert sich in:
- Gewährung von Jugendhilfeleistungen nach Fallprüfung und Entscheidung im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich,
- Tagespflegeleistungen,
- Übernahme von Kindertagesstättenbeiträgen,
- Vollzeitpflegeleistungen,
- Heimkosten,
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche,
- Jugendsozialarbeit,
- Berechnung, Festsetzung und Geltendmachung von Kostenbeiträgen,
- Prüfung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit des örtlichen Trägers der Jugendhilfe,
- Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen.