Gemeinnützige Arbeit durch Asylbewerber
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Asylbewerber und Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer sogenannten Duldung können Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz grundsätzlich erhalten, sofern die eigenen Einkünfte zur Bestreitung des Lebensunterhalts nicht ausreichen und die betreffende Person sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhält.
Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt die Sicherstellung des Lebensbedarfs durch Bewilligung von Geld- und/oder Sachleistungen zum Beispiel für:
- Ernährung,
- Kleidung,
- Unterkunft und sonstige lebensnotwendigen Bedarf an Asylbewerber sowie Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
- Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt.
Ebenso ist dieser Fachbereich für die Organisation und Belegung der dezentralen Unterkünfte im Landkreis Traunstein und für die Bearbeitung von Anträgen auf private Wohnsitznahme der in diesen dezentralen Unterkünften untergebrachten Personen zuständig.