Gesetzlich geschützte Biotope / Biotopkartierung

Gesetzlich geschützte Biotope

Ökologisch wertvolle und selten gewordene Lebensräume wie z.B. Sümpfe, Röhrichte, Nasswiesen, Moore, Quellen, Sumpf- und Auwälder, Verlandungsbereiche, naturnahe Gewässer, Trocken- und Magerstandorte, artenreiche Wiesen und extensiv genutzte Obstwiesen, die umgangssprachlich als „Biotope“ bezeichnet werden, sind nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Art. 23 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) geschützt. In diesen gesetzlich geschützten Biotopen sind Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können wie z.B. Abgrabungen, Drainagen, Aufforstungen, Errichtung baulicher Anlagen verboten. In begründeten Fällen können Ausnahmegenehmigungen durch die Naturschutzbehörde des Landratsamts erteilt werden. Zur Klärung der Frage, ob eine Fläche ein gesetzlich geschütztes Biotop ist, wenden Sie sich bitte an die Naturschutzbehörde im Landratsamt.

 

Biotopkartierung

Die Biotopkartierung ist eine systematische Erfassung und Beschreibung von Lebensräumen in Bezug auf ihre Vegetation nach methodisch einheitlichen Vorgaben, die vom Landesamt für Umweltschutz (LfU) bayernweit durchgeführt wird. (Lebensräume und Fundorte von Tieren werden dagegen in der Artenschutzkartierung (ASK) erfasst). Ziel ist eine Inventarisierung der Landschaft nach naturschutzfachlichen Gesichtspunkten. Die im Gelände erfassten Biotope werden flächenmäßig in Karten dargestellt und mit detaillierten Beschreibungen und Artenlisten hinterlegt. Die Biotopkartierung ist eine wesentliche Planungs- und Beurteilungsgrundlage für Planungsbüros, Behörden und Politik. Sie selbst besitzt keine rechtlichen Wirkungen. Entspricht ein Biotop jedoch den Kriterien der gesetzlich geschützten Biotope (siehe oben), genießt es den besonderen Schutz und darf nicht zerstört oder erheblich beeinträchtigt werden. Dieser Schutz ist unabhängig davon, ob es in der Biotopkartierung erfasst wurde oder nicht.

Für jeden Bürger sind die Inhalte der Biotopkartierung im Programm Fis-Natur einsehbar.

Sachgebiet:
Naturschutz- und Waldrecht, Grünordnung
Adresse:

Landratsamt Traunstein
SG 4.14
Papst-Benedikt-XVI.-Platz
83278 Traunstein

Zentraler Servicebereich:

Gesetzliche geschützte Biotope / Biotopkartierung

Antwerpen Luise
Tel: 0861 58 - 355
Zimmernummer:
B 3.75
E-Mail:  luise.antwerpen at traunstein.bayern
Garbe Julian
Tel: 0861 58 - 7956
Zimmernummer:
B 3.76
E-Mail:  julian.garbe at traunstein.bayern
Hofmann Julia
Tel: 0861 58 - 7118
Zimmernummer:
B 3.77
E-Mail:  julia.hofmann at traunstein.bayern
Thaller Brigitte
Tel: 0861 58 - 562
Zimmernummer:
B 3.75
E-Mail:  brigitte.thaller at traunstein.bayern

Gruppenleitung

Selbertinger Wolfgang
Tel: 0861 58 - 356
Zimmernummer:
B 3.76
E-Mail:  wolfgang.selbertinger at traunstein.bayern

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Um telefonische Terminvereinbarung wird im Vorfeld gebeten.

Wirtschaft
Wirtschaftsregion Chiemgau
Urlaubsregion Chiemgau
Regionalität
Nachhaltigkeit
RAL Gütezeichen

Bankverbindung
Kreissparkasse Traunstein
IBAN: DE96 7105 2050 0000 0000 18
BIC: BYLADEM1TST
Landratsamt Traunstein
Papst-Benedikt-XVI.-Platz
83278 Traunstein
Telefonvermittlung: 0861 58 0
Telefax: 0861 58 9449

Servicezeiten
Mo-Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Mo-Do: 13:00 bis 16:00 Uhr