Staatliches Abfallrecht
Das staatliche Abfallrecht ist von der kommunalen Abfallwirtschaft des Landkreises zu unterscheiden.
Die Gesetzes- und Verordnungstexte können auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit abgerufen werden.https://www.traunstein.com/sites/default/files/alzmetall_giesserei_mit_schmelzanlage_ueberwachungsbericht_1.pdf
Dazu gehören insbesondere:
- Altfahrzeugverordnung
- Altholzverordnung
- Altölverordnung
- Bioabfallverordnung
- Deponieverordnung
- Entsorgungsfachbetriebeverordnung
- Gewerbeabfallverordnung
- Klärschlammverordnung
- Nachweisverordnung
- Beförderungserlaubnisverordnung
- Verpackungsverordnung
Hierbei wird das Landratsamt sowohl in Genehmigungsverfahren als auch im Bereich von Anordnungen bzw. Bußgeldverfahren tätig.
Aufgabenschwerpunkte im staatlichen Abfallrecht:
- Anordnungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beseitigung verbotener Ablagerungen, auch der Beseitigung von Autowracks
- Stellungnahmen in verwaltungsrechtlichen Verfahren
- Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Beseitigung von unerlaubten Ablagerungen
- Durchführung von abfallrechtlichen Genehmigungsverfahren
- Amtshandlungen zu Nachweis- und Registerpflichten bei nicht gefährlichen Abfällen
Immissionsschutzrecht
Aufgabenschwerpunkte im Bereich Immissionsschutzrecht sind:
- Luftreinhaltung
- Lärmschutz
- Elektrosmog/Strahlenschutz
- Feinstaub
- Lichtimmissionen
- Sonstige Immissionen (z.B. Erschütterungen, Gerüche)
Weitere Aufgaben sind:
- immissionsschutzrechtliche Genehmigungs- und Änderungsverfahren
- Schallpegelmessungen
- Anlagenüberwachung
- die technische Prüfung von Bauleitplänen als Träger öffentlicher Belange und von bau-, wasser- und sicherheitsrechtlichen Anträgen
Umweltverträglichkeitsprüfung
Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist die Umweltverträglichkeitsprüfung unselbstständiger Teil des Verwaltungsverfahrens. Wesentliches Element des Verfahrens ist die Behördenbeteiligung sowie die Einbeziehung der Öffentlichkeit.
Ob ein Vorhaben der UVP-Pflicht unterliegt, hängt im wesentlichen von den im Anhang zum UVPG genannten Schwellenwerten ab.
Umweltpakt Bayern
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz informiert über die Initiativen und Maßnahmen zur Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung in der bayerischen Wirtschaft.