Mit dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) werden ökologisch wertvolle Lebensräume erhalten und verbessert, die auf eine naturschonende Bewirtschaftung angewiesen sind (extensive Landwirtschaft). Landwirte, die auf freiwilliger Basis ihre Flächen nach den Zielen des Naturschutzes bewirtschaften, erhalten für den zusätzlichen Aufwand und den entgangenen Ertrag ein angemessenes Entgelt. Das Programm wendet sich hauptsächlich an die Bewirtschafter der Flächen. Gefördert werden vorrangig bereits ökologisch hochwertige Flächen in einer festgelegten Gebietskulisse. Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens fünf Jahre.
In unserem Landkreis nehmen an den Fördermaßnahmen bereits fast 540 Betriebe teil und bewirtschaften fast 3000 ha im Sinne der Artenvielfalt.
Antragstellung und Bewilligung
Die Durchführung des VNP erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der unteren Naturschutzbehörde (uNB) am Landratsamt.
Die zu fördernden Maßnahmen werden von der unteren Naturschutzbehörde gemeinsam mit dem Antragsteller festgelegt und in Bewertungsblätter eingetragen.
Wie erfolgt die Antragstellung?
- Der/die Antragsteller/-in nimmt Kontakt mit der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Traunstein auf.
- Bei einem Beratungsgespräch wird geprüft ob die Fläche(n) die Bedingungen des Natur- und Artenschutzes erfüllen und abgestimmt, welche Maßnahmen/Leistungen sinnvoll und möglich sind. Die Beratung sollte idealerweise in den Frühlings- und Sommermonaten stattfinden, da zu dieser Zeit die Vegetation am besten beurteilt werden kann.
- Im Antragszeitraum (Januar/Februar) erstellt die untere Naturschutzbehörde gemeinsam mit dem Antragsteller ein Bewertungsblatt mit genauer Flächendarstellung und Auflistung der vereinbarten Maßnahmen und übermittelt dieses an die Landwirtschaftsverwaltung.
- Die weitere Antragstellung erfolgt anschließend durch den Antragsteller beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Bei Interesse und Fragen nehmen Sie Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde Frau Brigitte Steinbacher oder Frau Luise Antwerpen oder der Biodiversitätsberaterin Frau Bettina Gschlößl im Landratsamt Traunstein auf. Eine Beratung ist auch durch den Landschaftspflegeverband Traunstein, Herrn Sandner, möglich.
Für eine Beratung benötigen wir immer die Flurnummer und Gemarkung der Fläche, sowie die Betriebsnummer und die Feldstücksnummer.
Vertragsnaturschutzprogramm im Wald (VNP Wald)
Nach dem Vertragsnaturschutzprogramm Wald" (VNP Wald) können konkrete Bewirtschaftungsmaßnahmen im Wald gefördert werden, die der Umsetzung von Zielen des Natur- und Artenschutzes dienen. Diese sind beispielsweise das Belassen von Totholz oder Biotopbäumen, der Erhalt von Biberlebensräumen und der Nutzungsverzicht.
Die Festlegung entsprechender Maßnahmen und Flächen erfolgt in Abstimmung zwischen dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) und der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt.
Eine Antragstellung ist innerhalb des jährlich festgelegten Antragszeitraums bei dem für den Betrieb zuständigen Revierförster am AELF möglich.
Im "Försterfinder" der Bayerischen Forstverwaltung wird der zuständige Revierförster für die Gemeinde, in dem Ihr Wald liegt, angezeigt.
Der Förderwegweiser liefert Ihnen einen genauen Überblick sowie ausführliche Informationen für die Praxis zu allen Förderprogrammen und Ausgleichszahlungen in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft, einschließlich dem Vertragsnaturschutzprogramm. Den Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) mit den Merkblättern und Maßnahmenübersichten zum Vertragsnaturschutzprogramm finden Sie hier.