Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, können Sie Ihren Familiennamen oder Vornamen ändern lassen. Diese Möglichkeit ist jedoch nur in Ausnahmefällen möglich.
Standesamt oder Landratsamt
Bei Fragen bezüglich einer Änderung des Familiennamens wenden Sie sich bitte zunächst an das Standesamt ihres Wohnortes.
Die behördliche oder öffentlich-rechtliche Namensänderung hat Ausnahmecharakter. Ein typischer Fall für eine Namensänderung ist zum Beispiel ein anstößig oder lächerlich klingender Name. Da eine Ablehnung oder eine Rücknahme des Antrags bereits Kosten für Sie verursacht, empfehlen wir, mit uns Kontakt aufzunehmen, bevor Sie einen förmlichen Antrag stellen.
Antragstellung und Unterlagen
Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag vorzulegen:
Staatsangehörigkeit:
- Bescheinigung der Meldebehörde
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
Wohnsitz:
-
Bescheinigung der Meldebehörde
Personenstand:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister,
- bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Antragstellern zusätzlich einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister sowie
- bei in einer Lebenspartnerschaft lebenden Antragstellern zusätzlich einen beglaubigten Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister.
- Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Ausdrucke soll bei Antragstellung nicht länger als 6 Monate zurückliegen
Ausnahmen:
- über 14 Jahre alte Personen: Führungszeugnis (kann über die Wohnsitzgemeinde beantragt werden)
- bei Antragstellung durch den Vormund: Genehmigung des Familiengerichts zur Antragstellung
- bei Antragstellung durch Betreuer: Genehmigung des Betreuungsgerichts zur Antragstellung
- über 16 Jahre bis 18 Jahre: Protokoll der Anhörung durch das Vormundschaftsgericht zur Namensänderung
- eventuell Sorgerechtsentscheidung
- Einkommensnachweis