Die Schulverwaltung ist für folgende Punkte zuständig:
- Bereitstellung der Sachausstattung und Lehrmittel an Schulen,
- Gastschulwesen (Abrechnungs- und Genehmigungsverfahren),
- Kostenersatz von Schülern (Kopier- und Materialgeld),
- Sicherstellung eines reibungslosen Betriebsablaufs in den Schulen (Vertragswesen, Wartungen, Mittagsversorgung etc.).
Dem Landkreis obliegt im Bereich Schulverwaltung der Vollzug des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes und somit die Sachaufwandsträgerschaft aller weiterführenden und beruflichen Schulen sowie des Sonderpädagogischen Förderzentrums. Für die Schulaufsicht der öffentlichen (und privaten Schulen) im Landkreis Traunstein ist hingegen die Regierung von Oberbayern zuständig.
Bildungsmanagement:
- Bündelung der Bildungszuständigkeiten und Zusammenführung von Bildungsaktivitäten innerhalb des Landkreises Traunstein
- Netzwerkpartner Campus Chiemgau
- Vernetzung von verwaltungsinternen und -externen Bildungsakteuren
- Information und Beratung von Entscheidungsträgern
- Aufbau und Verwaltung der Schulstatistik und des Bildungsmonitorings
- Schulentwicklungsplanung