Das Aufgabengebiet umfasst die Vorbeglaubigung deutscher Urkunden für eine Apostille (zur Beglaubigung von Dokumenten für den internationalen Rechtsverkehr) oder Legalisation zur Verwendung im Ausland. Weitere Informationen erhalten Sie von der Ausländerbehörde und unter Regierung von Oberbayern.
Für die Beglaubigung von Fotokopien und Unterschriften ist Ihre Gemeinde zuständig.