Die Ausländerbehörde im Landratsamt ist auch für die Ausstellung von sogenannten Staatsangehörigkeitsnachweisen zuständig.
Wann wird ein Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit benötigt?
- Diverse Angelegenheiten in Österreich, z.B. Eintrag im Berufsregister, Abgabe von Angeboten, Immobilienerwerb, Schulbesuch, Immatrikulation
- bei Adoptionsverfahren
Hinweis: Oft genügt allerdings schon eine beglaubigte Kopie des deutschen Reisepasses bzw.des deutschen Personalausweises oder eine Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Antragstellung
Der Antrag wird entweder direkt beim Landratsamt oder über die Wohnsitzgemeinde gestellt. Antragsteller mit ständigem Wohnsitz im Ausland beantragen den Ausweis über das für sie zuständige Konsulat oder die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesverwaltungsamt in Köln. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes.
Folgende Unterlagen werden bei der Antragstellung benötigt:
- bei ledigen Antragstellern eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch bzw. ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister,
- bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Antragstellern eine beglaubigte Abschrift des als Heiratsregister fortgeführten Familienbuches bzw. einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister sowie
- bei in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Antragstellern einen beglaubigten Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- eine Kopie Ihrer deutschen Ausweispapiere
- welche Unterlagen darüber hinaus benötigt werden hängt davon ab, ob es sich um ein vereinfachtes oder ein umfassendes Feststellungsverfahren (siehe oben unter Was wird bei der Antragstellung geprüft?) handelt, in letzterem Falle, wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und zu welchem Zeitpunkt Sie und Ihre Vorfahren geboren wurden. Weitere Unterlagen werden somit gegebenenfalls individuell auf Ihren Fall bezogen von uns angefordert.
Die Gebühr für die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises beträgt 51 €. Zusätzlich fallen bei den Standesämtern für die Ausstellung von Personenstandsurkunden Gebühren an (in Bayern 10 €/Urkunde).