Entsorgerwechsel im Bereich Rest- und Biomüll ab 1. Oktober 2024
Ab dem 01. Oktober 2024 wird es in folgenden Kommunen des Landkreises Traunstein einen Entsorgerwechsel im Bereich der Rest- und Biomüllabfuhr geben:
Altenmarkt, Engelsberg, Fridolfing, Kienberg, Kirchanschöring, Obing, Palling, Petting, Pittenhart, Schnaitsee, Tacherting, Taching am See, Tittmoning, Trostberg, Waging am See, Wonneberg
In diesen Kommunen erfolgt die Rest- und Biomüllabfuhr ab dem 01. Oktober 2024 durch die Firma Gebr. Braig GmbH & Co. KG aus Ehingen, die einen Betriebsstandort in Chieming unterhält. In den Abfuhrkalendern 2024 für diese Kommunen ist bereits die neue Service-Nummer der Firma Braig eingetragen: 0157 78 86 99 39.
In den restlichen Kommunen bleiben im Bereich Rest- und Biomüll die bislang bekannten Entsorgungsunternehmen, die Firma Wurzer und die Firma Veolia, weiterhin zuständig.
Die An-, Um-, und Abmeldung sowie die Entleerung von Restmülltonnen wird vom Landkreis Traunstein organisiert. Jedes bewohnte oder gewerblich genutzte Grundstück muss an die Hausmüllabfuhr angeschlossen sein. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem jeweiligen Tonnenvolumen und der Abholtaktung.
Online-Antrag für die Restmüll- und Biotonne
Zur An-, Um-, und Abmeldung von der Rest- und Biomülltonne klicken Sie bitte hier.
Entsorgungsgebühren
Für die Bereitstellung der Restmülltonnen bei Anmeldung, sowie Um- und Abmeldung wird ein einmaliger Kostenbeitrag von 15,00 € der Mülltonnen vom Typ 40, 60, 80, 120 und 240 erhoben. Für einen 1,1 cbm Container beträgt diese Gebühr 60,00 €.
Muss eine Mülltonne vom Typ 40, 60, 80, 120 und 240 wegen eines vom Anschlussnehmer verschuldeten Umstandes neu aufgestellt werden, wird einmalig ein Kostenersatz von 30,00 € erhoben. Betrifft dies die Neuaufstellung eines 0,77 cbm oder 1,1 cbm Behälters, beträgt der Kostenersatz einmalig 120,00 €.
Sollte Ihre Tonne einmal nicht ausreichen, können Sie zusätzlich über Ihre Gemeindeverwaltung (in Trostberg am Wertstoffhof; in Inzell und Seeon im Raiffeisen-Lagerhaus) 70-Liter-Müllsäcke für 3,00 € pro Stück erwerben.
Eigentümerwechsel oder Adressänderungen
Wird ein Haus bzw. eine Eigentumswohnung verkauft bzw. ändert sich das Eigentumsverhältnis, so ist der Alt- sowie der Neu-Eigentümer verpflichtet, die geänderten Daten und den genauen Abrechnungszeitpunkt (Eigentumsübergang) zeitnah schriftlich mitzuteilen.
FAQ / Weitere Informationen
- Termine an Feiertagen und nichtgeleerte Tonnen
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Bei Fragen zum Abfuhrtermin in Ihrer Straße, zur nichtgeleerten Mülltonne im Zuge der Müllabfuhr oder zur feiertagsbedingten Änderung der Abfuhrtermine, wenden Sie sich bitte direkt an die Abfuhrfirma, die für die Müllentleerung in Ihrer Stadt/Gemeinde zuständig ist.
- Entsorgungsunternehmen - Zuständigkeiten
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Hier finden Sie eine Übersicht über die Entsorgungsunternehmen mit den dazugehörigen Servicenummern.
- Mülltonnenreinigung
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Wie Mülltonnen gereinigt werden und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie hier.
- Eingeschränkte Müllabfuhr bei Baustelle und Straßensperrung
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Sollte an Ihrem Anwesen eine Baustelle oder Straßensperre sein, bitten wir Sie, in dieser Zeit Ihre Tonne, wie üblich bis spätestens 06.00 Uhr, an den nächstgelegenen Platz oder die Kreuzung vor der Baustelle bzw. Straßensperre zum Entleeren bereitzustellen, so dass Ihre Tonne vom Entsorgungsunternehmen ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust geleert werden kann. Es können sich Änderungen bei der Abholtour ergeben.