Das Aufgabengebiet gliedert sich in folgende Genehmigungen für eine Schifffahrt auf dem Chiemsee und Waginger / Tachinger See:
- Anmeldung von Wasserfahrzeugen (Genehmigung, Zulassung, Gästegenehmigungen)
- Erteilung Veranstaltungsgenehmigungen im Zuständigkeitsbereich der Bayerischen Schifffahrtsverordnung (z. B. Regatten)
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen (z. B. Einsatz von schwimmenden Gerät)
- Erteilung von Schiffsführerscheinen
- Übersicht Nutzung & Anmeldung von Wasserfahrzeugen
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Genehmigungs-, zulassungs- oder kennzeichnungspflichtige Wasserfahrzeuge:
Abhängig von den Bootseigenschaften, resultieren nach den Vorschriften der Bayerischen Schifffahrtsverordnung (BaySchiffV) und Schifffahrtsbekanntmachung (SchBek) folgende Pflichten:
Folgendes gilt für Elektromotorboote:
Sobald sich ein Motor (unabhängig von der Leistung) an Bord des Bootes befindet, unterliegt dieses der Genehmigungs- und Kennzeichnungspflicht.
Folgendes gilt für Segelboote:
Pflichten Genehmigungspflicht
(§ 3 BaySchiffV)
Untersuchungs- & Zulassungspflicht
(§ 19 BaySchiffV)
Kennzeichnungpflicht
(§ 29 BaySchiffV)
Voraussetzung - länger als 9,20 m oder
- mit Hilfsmotor über 4 kW oder
- mit Koch- oder sanitärer Einrichtung bzw. Wohneinrichtung ab einer Höhe von 1,20 m
- Zweitakt-Hilfsmotor
(Untersuchung durch TÜV notwendig)
- mit Hilfsmotor jeglicher Art oder
- mit Wohn-, Koch- oder sanitären Einrichtung
Motorboote mit Verbrennungsmotor sind grundsätzlich nicht für Jedermann zulassungs- und genehmigungsfähig. Regelungen im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten und für die Bewohner der Chiemseeinseln bleiben hiervon unberührt.
Bitte beachten: Alle Wasserfahrzeuge, die gewerblich genutzt werden (z. B. Mietfahrzeuge), sind generell zulassungspflichtig und müssen vom TÜV SÜD untersucht werden.
Gemeingebrauch:
- Segelboote: Segelboote ohne Hilfsmotor, ohne Wohn-, Koch- oder Sanitäreinrichtung sowie unter 9,20 m Länge benötigen keine Anmeldung, Registrierung oder Genehmigung durch das Landratsamt.
- Stand Up Paddling: Kann grundsätzlich im Rahmen des Gemeingebrauchs ausgeübt werden. Motorbetriebene SUP sind nicht genehmigungs- und zulassungsfähig.
Vorsicht beim Einbringen: Es dürfen nur frei zugängliche Einlassstellen benutzt werden, an Badeplätzen unbedingt die Hinweisschilder beachten.
- Windsurfing: Im Rahmen des Gemeingebrauchs genehmigungsfrei, wenn die Länge der Surfbretter weniger als 9,20m beträgt.
Vorsicht beim Einbringen: Es dürfen nur frei zugängliche Einlassstellen benutzt werden, an Badeplätzen unbedingt die Hinweisschilder beachten.
Nicht erlaubt:
- Wasserski: Auf den Seen des Landkreises Traunstein grundsätzlich nicht erlaubt.
- Antragstellung
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Das Antragsformular (unter dem Reiter "Formulare") ist für eine erfolgreiche Bearbeitung vollständig mit Originalunterschrift und den verbindlich einzureichenden Unterlagen zurückzusenden. Der Antrag kann beim Landratsamt Traunstein persönlich, per Post oder per E-Mail eingereicht werden. Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr bemisst sich nach den zugrundeliegenden Antragsdaten (70€-250€). Bei der Genehmigung von Elektrobooten, Motorbooten mit Verbrennungsmotor und gewerblich genutzten Wasserfahrzeugen sind zusätzlich jährliche Nutzungsgebühren (abhängig von der Motorleistung) an die Bayerische Verwaltung der Schlösser und Seen zu entrichten (privatrechtlicher Gestattungsvertrag). Auskünfte hierzu erhalten Sie direkt bei der Bayerischen Schlösser-und Seenverwaltung - Außenstelle Prien.
Jede Änderung der in den Anträgen gemachten Angaben ist unverzüglich dem Landratsamt Traunstein mitzuteilen. Die Unterlassung einer entsprechenden Mitteilung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Bitte beachten Sie:
Motorboote mit Verbrennungsmotor sind grundsätzlich nicht für Jedermann zulassungs- und genehmigungsfähig. Regelungen im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten und für die Bewohner der Chiemseeinseln bleiben hiervon unberührt.
Genehmigung/Zulassung von Segel-, Elektro-, Verbrennungsmotorbooten und sonstigen Fahrzeugen:
Verbindlich einzureichende Unterlagen :
- Kopie des Kaufvertrages, Rechnung oder andere Eigentumsnachweise des Bootes und des Motors (können keine Unterlagen vorgelegt werden, bitte die Eigentumsverhältnisse ausreichend schriftlich begründen)
- Konformitätserklärung (falls CE-Kennzeichung notwendig)
- TÜV-Bericht falls Mietfahrzeug, Motorboot oder Segelboot mit 2-Takt-Hilfsmotor
Gästegenehmigungen:
Ausnahmegenehmigung zur befristeten Genehmigung von Elektrobooten und Segelbooten für 2 mal 4 Wochen (28 Tage) oder insgesamt maximal 8 Wochen im Kalenderjahr für Urlauber/Gäste.
Das Onlineverfahren "Erteilung Gästegenehmigung" finden Sie hier.Umschreibungen:
Bei folgenden Änderungen
- Änderung des Genehmigungsinhabers-, Zulassungsinhabers: z.B. Eignerwechsel
- Technische Änderungen: z.B. Motor-, Bootswechsel
- Sonstigen Änderungen: z.B. Adressänderungen, Änderungen bei den weiteren, selbständig fahrberechtigten Personen
sind folgende verbindlichen Unterlagen einzureichen:
- Bisheriger Genehmigungsbescheid im Original
- Bisherige Zulassungsurkunde im Original
- Konformitätserklärung (falls CE-Kennzeichnung notwendig und noch nicht eingereicht)
- Kopie des Kaufvertrages (bei Umschreibung des Genehmigungsinhabers)
- Abmeldung von Wasserfahrzeugen
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Abmeldung:
Soll ein Wasserfahrzeug nicht mehr vom Genehmigungs-/Zulassungsinhaber auf dem genehmigten Gewässer eingesetzt werden, muss dieses am Landratsamt Traunstein mit einem formlosen Schreiben abgemeldet werden.
Zur Abmeldung sind der
- Genehmigungsbescheid,
- die Zulassungsurkunde und
- die beiden Kennzeichen jeweils im Original
zuzusenden.Die Abmeldung ist gebührenfrei. Die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung wird über die Abmeldung informiert. Nutzungsentgelte werden hier bis einschließlich Abmeldemonat berechnet. Ein überzahltes Nutzungsentgelt wird erstattet.
Umschreibung bei Verkauf:
Wird bei einem Verkauf des Wasserfahrzeugs dieses weiterhin auf dem Chiemsee oder Waginger See/Tachinger See eingesetzt, besteht die Möglichkeit, dass die bisherigen Kennzeichen vom neunen Eigentümer weitergeführt werden. Hierzu ist neben den oben aufgeführten Unterlagen ein Antrag auf Umschreibung (Änderung Genehmigungs-/Zulassungsinhaber) vom neuen Eigner einzureichen.
Bitte beachten Sie: Solange die Umschreibung mit den erforderlichen Unterlagen nicht erfolgt ist, bleibt das Wasserfahrzeug auf den bisherigen Genehmigungs-/Zulassungsinhaber registriert. Dies kann dazu führen, dass weiterhin Nutzungsentgelte bei der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung vom bisherigen Eigner zu entrichten sind.
- Nicht genehmigungs- und zulassungsfähige Wasserfahrzeuge
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Folgende Wasserfahrzeuge sind auf bayerischen Gewässern nicht genehmigungs- und zulassungsfähig:
- Motorisierte Wassersportgeräte wie z.B. e-Surfboards, e-Foils etc.
- Bellyboote
- Kanus und Kajaks mit Motor
- Jetski
- Weitere Informationen zur Nutzung von Wasserfahrzeugen
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Segelfahrzeuge mit Hilfsmotor:
Segelfahrzeuge dürfen den Hilfsmotor nur nutzen, um sich bei auftretender Gefahr für Besatzung und Boot in Sicherheit zu bringen. Soweit es Wind- und Stromverhältnisse erfordern, darf der Hilfsmotor auch zum Ein- und Auslaufen im Hafenbereich oder im Bojenfeld benutzt werden. Segelboote, die ausschließlich mit einem elektrisch betriebenen Hilfsmotor ausgerüstet sind, erhalten ein grünes Kennzeichen. Damit ist die stets widerrufliche Erlaubnis verbunden, auch tagsüber auf direkten Weg mit dem Elektromotor in den Heimathafen zurückzufahren.
Liegeplätze:
Freie Liegeplätze können direkt bei Häfen, Vereinen, Anliegergemeinden des Chiemsees und weiteren Anbietern erfragt werden.
Übernachtungen:
Übernachtungen in Booten innerhalb drei dafür ausgewiesenen Zonen (gemäß Allgemeinverfügung des Landratsamtes Traunstein) sowie an Hafen-/Steganlagen (gemäß Ergänzung zur Allgemeinverfügung) sind erlaubt.
- Regatten und Veranstaltungen
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Allgemein:
Regatten, Sport- und Werbeveranstaltungen sowie sonstige Veranstaltungen auf dem Wasser bedürfen der Erlaubnis des Landratsamt Traunstein. Für die Beantragung ist ein formloser Antrag per E-Mail mit Angabe der Rahmendaten
- Antragsteller,
- Art der Veranstaltung,
- Durchführungsort und Zeitraum
- Teilnehmeranzahl
einzureichen.
Die Genehmigung kann nicht erteilt werden, wenn von der Veranstaltung wesentliche Beeinträchtigungen der Schifffahrt, der Sicherheit von Personen, des Wassers, der Fischerei oder der Umwelt zu erwarten sind, die nicht durch Auflagen oder Bedingungen verhindert oder ausgeglichen werden können. Als Veranstaltungen gelten insbesondere Regatten, Seeschwimmen, geführte SUP-Board- bzw. Kajaktouren und sonstige Ereignisse, die zur Ansammlung von Fahrzeugen oder zur Erschwerung oder Gefährdung des Wasserverkehrs führen können. Die Anmeldung von Veranstaltungen/Regatten ist gebührenpflichtig.
Regattaveranstalter:
Für Regatta-Veranstalter besteht die Möglichkeit einen Sammel-Antrag per E-Mail zu stellen. Dieser ist mindestens sechs Wochen vor dem Start der Regatta-Saison unter Angabe
- der geplanten Regatten
- und der dazugehörigen Rahmendaten
beim Landratsamt Traunstein einzureichen. Bei einem Sammel-Antrag fallen pro Regatta Gebühren in Höhe von 25,00 € an.
- Schiffsführerschein
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Allgemein:
Wer ein Fahrgastschiff (Fahrzeuge zur Beförderung von Fahrgästen im Linienverkehr oder Gelegenheitsverkehr), ein Güterschiff oder ein schwimmendes Gerät mit eigenem Antrieb führen will, benötigt einen Schiffsführerschein. Der Schiffsführerschein wird in folgende Klassen erteilt:
- Klasse B: Fahrgastschiffe (berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C).
- Klasse C: Güterschiffe sowie schwimmende Geräte mit eigenem Antrieb.
Voraussetzungen:
Den Schiffsführerschein erhält nur, wer
- mindestens 21 Jahre alt ist,
- bei Vorliegen eines Nachweises der körperlichen und geistigen Eignung (Zeugnis eines Facharztes oder einer amtlich medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle. Insbesondere Vorliegen eines ausreichenden Hör-, Seh-, und Farbenunterscheidungsvermögen),
- die Befähigung in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachweist.
Antragstellung:
Der Schiffsführerschein wird auf Antrag (einzureichen per E-Mail) vom Landratsamt Traunstein erteilt. Im Antrag ist die Klasse, für die der Schiffsführerschein ausgestellt werden soll, anzugeben. Dem Antrag ist beizufügen:
- Geburtsurkunde,
- Zwei biometrische Lichtbilder,
- Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung zum Führen eines Wasserfahrzeugs,
- Erklärung, dass die Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage beim Landratsamt Traunstein beantragt wurde.
Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. - Sammeltermine Bootsprüfungen 2024 am Chiemsee und Waginger See
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- Gemeindehafen Breitbrunn: Freitag, 28.06.2024
- Gemeindehafen Seebruck: Freitag, 05.07.2024
- Gemeindehafen Bernau: Freitag, 12.07.2024
- Yachthotel Prien: Freitag, 26.07.2024
- Gemeindehafen Breitbrunn: Freitag, 23.08.2024
Termine werden jeweils ab 08.00 Uhr vergeben- Waginger See/Tettenhausen: Dieses Jahr sind für den Waginger See keine Termine geplant.
Für die Prüfung der Boote ist es notwendig sich vorab telefonisch beim TÜV SÜD anzumelden.
Um lange Wartezeiten für den Sachverständigen zu vermeiden, werden die Termine vorerst am Vormittag beginnend vergeben. Nachmittagstermine können nicht garantiert werden und sind abhängig vom
Anmeldeaufkommen.
Für Terminvereinbarungen steht der TÜV den Bootseignern telefonisch von Montag – Donnerstag von 08:30 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 16:00 Uhr und am Freitag von 08:30 – 12:00 Uhr zur Verfügung.
Ansprechpartnerin Frau Christina Gmeindl, Tel. 08621 64 903-19 - Kranfahrten/Motorfahrten
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Alle beabsichtigten „Kranfahrten“ sind mindestens einen Arbeitstag vor der Durchführung dem Landratsamt Traunstein per E-Mail unter Angabe von
- Bootskennzeichen,
- Name und Vorname des Bootsführers,
- Grund der Kranfahrt,
- Datum und Zeit der Kranfahrt,
- Start- und Zielpunkt der Kranfahrt,
mitzuteilen.
Eine Bestätigung unsererseits über die Kranfahrt erfolgt nicht. Wir empfehlen deshalb, die an uns gesandte Email über die angezeigte Fahrt am Tag der Kranfahrt bereitzuhalten.
- Slipstellen/Einlassstellen für Wasserfahrzeuge am Chiemsee, Waginger See und Tachinger See
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Chiemsee:
- Prien Sportboothafen Stippelwerft
- Seebruck Chiemseepark
- Übersee Segelclub Chiemsee-Feldwies
Waginger See:
- Segelclub Waging
- Waging Strandbad
Tachinger See:
- Tengling Strandbad
- Taching Strandbad
Rücksprache mit dem Hafen/Anlagenbetreiber ist hierzu notwendig.
- Kostenpflichtige Kennzeichennachbestellung
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Für Ihre kostenpflichtige Kennzeichennachbestellung ist eine einfache E-Mail an schifffahrt@traunstein.bayern erforderlich, in der das jeweilige Kennzeichen und Ihre Adresse aufgeführt sind.
Die Kosten für die Kennzeichen (2 Stück) belaufen sich auf 15,00 € sowie 4,25 € für Porto und Versand.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.