Die Betreuungsstelle ist für folgende Punkte zuständig:
- Aufklärung und Beratung über rechtliche Betreuung,
- Aufklärung und Beratung über Vorsorgemöglichkeiten: Betreuungsverfügung, Vollmacht und Patientenverfügung
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie Ihre Vorsorgeangelegenheiten im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotar-
kammer registrieren lassen können. Weitere Infos erhalten Sie hier.
- Öffentliche Beglaubigung der Unterschrift auf der Vollmacht,
- Unterstützung der rechtlichen Betreuer,
- Unterstützung der Bevollmächtigten,
- Einführung und Fortbildung von rechtlichen Betreuern und Bevollmächtigten,
- Unterstützung des Betreuungsgerichts durch Sachverhaltsaufklärung,
- Prüfung der Betreuereignung und Vorschlag eines geeigneten Betreuers,
- Gewinnung geeigneter ehrenamtlicher und berufsmäßiger Betreuer,
- Vollzugshilfe von betreuungsrechtlichen Unterbringungs- und Vorführungsbeschlüssen,
- Beteiligung an Betreuungs- und Unterbringungsverfahren,
- Initiativrecht zur Bestellung eines Betreuers,
- Gremienarbeit zur Förderung der Belange der betreuungsbedürftigen Menschen,
- Förderung von Betreuungsvereinen,
- Führung von Betreuungen und Verfahrenspflegschaften durch Behördenmitarbeiter.
Hilfreiche Infos finden Sie auf der Homepage des Betreuungsvereins Traunstein e.V.