Die Betreuungsstelle ist für folgende Punkte zuständig:
- Aufklärung und Beratung über rechtliche Betreuung,
- Aufklärung und Beratung über Vorsorgemöglichkeiten: Betreuungsverfügung, Vollmacht und Patientenverfügung
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie Ihre Vorsorgeangelegenheiten im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotar-
kammer registrieren lassen können. Weitere Infos erhalten Sie hier.
- Öffentliche Beglaubigung der Unterschrift auf der Vollmacht,
- Unterstützung der rechtlichen Betreuer,
- Unterstützung der Bevollmächtigten,
- Einführung und Fortbildung von rechtlichen Betreuern und Bevollmächtigten,
- Unterstützung des Betreuungsgerichts durch Sachverhaltsaufklärung,
- Prüfung der Betreuereignung und Vorschlag eines geeigneten Betreuers,
- Gewinnung geeigneter ehrenamtlicher und berufsmäßiger Betreuer,
- Vollzugshilfe von betreuungsrechtlichen Unterbringungs- und Vorführungsbeschlüssen,
- Beteiligung an Betreuungs- und Unterbringungsverfahren,
- Initiativrecht zur Bestellung eines Betreuers,
- Gremienarbeit zur Förderung der Belange der betreuungsbedürftigen Menschen,
- Förderung von Betreuungsvereinen,
- Führung von Betreuungen und Verfahrenspflegschaften durch Behördenmitarbeiter.
Hilfreiche Infos finden Sie auf der Homepage des Betreuungsvereins Traunstein e.V.
Krisenwohnung
Schutz vor häuslicher Gewalt – Wir können helfen!
Die Krisenwohnung steht grundsätzlich Frauen und deren Kindern als Notfall-Lösung für eine Übergangszeit offen, wenn sie akuter oder drohender häuslicher Gewalt, insbesondere körperlicher Misshandlung, ausgesetzt sind und wenn sie ihren Wohnsitz im Landkreis Traunstein haben.
In Notfällen können Sie 24 Stunden, rund um die Uhr, Tag und Nacht, an Wochenenden und Feiertagen Kontakt aufnehmen:
Notfall-Handy: 0151 58 324 222
E-Mail: Krisenwohnungtraunstein [dot] bayern
Polizeiinspektion Traunstein: 0861 9873 110
Allgemeiner Polizei-Notruf: 110
Die Aufnahme in der Krisenwohnung ist eine Übergangslösung. Die Krisenwohnung ist eine Schutzeinrichtung.
Die Anschrift der Krisenwohnung wird zum Schutze der Bewohnerinnen erst bei der Aufnahme bekannt gegeben.
Je nach Einzelfall erfolgt situationsabhängig gegebenenfalls eine Weitervermittlung an das Frauenhaus Rosenheim-Traunstein, Telefon: 08031 381478 oder eine andere Einrichtung.