Die Betreuungsstelle ist für folgende Punkte zuständig:
- Aufklärung und Beratung über rechtliche Betreuung,
- Aufklärung und Beratung über Vorsorgemöglichkeiten: Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung,
- Öffentliche Beglaubigung der Unterschrift auf der Vorsorgevollmacht,
- Unterstützung der rechtlichen Betreuer,
- Unterstützung der Bevollmächtigten,
- Einführung und Fortbildung von rechtlichen Betreuern und Bevollmächtigten,
- Unterstützung des Betreuungsgerichts durch Sachverhaltsaufklärung,
- Prüfung der Betreuereignung und Vorschlag eines geeigneten Betreuers,
- Gewinnung geeigneter ehrenamtlicher und berufsmäßiger Betreuer,
- Vollzugshilfe von betreuungsrechtlichen Unterbringungs- und Vorführungsbeschlüssen,
- Beteiligung an Betreuungs- und Unterbringungsverfahren,
- Initiativrecht zur Bestellung eines Betreuers,
- Gremienarbeit zur Förderung der Belange der betreuungsbedürftigen Menschen,
- Förderung von Betreuungsvereinen,
- Führung von Betreuungen und Verfahrenspflegschaften durch Behördenmitarbeiter.
Hilfreiche Infos finden Sie auf der Homepage des Betreuungsvereins Traunstein e.V.
Krisenwohnung
Die Krisenwohnung steht allen Frauen und deren Kindern als Notlösung für eine Übergangszeit offen, wenn sie akuter oder drohender häuslicher Gewalt, insbesondere körperlicher Misshandlung ausgesetzt sind und wenn sie ihren Wohnsitz im Landkreis Traunstein haben.
In Notfällen können Sie 24 Stunden rund um die Uhr an den Wochenenden und an sämtlichen Feiertagen anrufen.
Notruf: 0861 15858
Mobilnummer: 0172 851 79 28
Die Aufnahme in die Krisenwohnung gilt als Übergangslösung. Die Anschrift der Krisenwohnung wird zum Schutze der Bewohnerinnen erst bei der Aufnahme bekannt gegeben. Alkoholkranke Frauen, Frauen mit einer Suchtproblematik sowie psychisch erkrankte Frauen erhalten Beratung und Unterstützung bei der Weitervermittlung in das Frauenhaus Rosenheim-Traunstein oder eine andere Einrichtung.