Die Kriegsopferfürsorge war bislang ein Teil der Leistungen, die durch das Landratsamt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) gewährt wurden.
Mit Einführung des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB XIV) zum 01.01.2024 wurde die bisherige Kriegsopferfürsorge ersetzt. Leistungen bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit sind nunmehr fester Bestandteil der Entschädigungsleistungen, während Leistungen zum Lebensunterhalt im Einzelfall weiterhin als sogenannte „besondere Leistungen“ gewährt werden.
Mit dieser Änderung ist auch die Zuständigkeit vom Landratsamt Traunstein an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) verlagert worden. Bitte wenden Sie sich daher künftig an:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Schwaben
Fachbereich V
Morellstr. 30
86159 Augsburg
Tel. 0821/5709-01 (Vermittlung)