Die Kriegsoperfüsorge ist für Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene sowie für ehemalige Zivildienstleistende, die während dem Dienst eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben. Sie können laufende und einmalige Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz bei der Kriegsopferfürsorgestelle im Landratsamt beantragen.
Die Leistungen umfassen:
- ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt,
- Erholungshilfe,
- Krankenhilfe,
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts,
- Wohnungshilfe,
- Altenhilfe und
- Hilfe in besonderen Lebenslagen.
Für die Eingliederungshilfe und die Hilfe zur Pflege ist der Bezirk Oberbayern zuständig.
Für diese Leistungen gelten gegenüber der Sozialhilfe erhöhte Einkommens- und Vermögensfreigrenzen, die sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls richten. Außerdem ist die Heranziehung von unterhaltspflichtigen Angehörigen großzügiger geregelt.