Ferienbetreuung im Landkreis Traunstein
Derzeit besteht noch kein gesetzlicher Anspruch auf Ferienbetreuung. Dieser wird jedoch ab dem Jahr 2026 schrittweise für Kinder im Grundschulalter eingeführt:
- Ab dem Schuljahr 2026/27 zunächst für Erstklässler
- Bis zum Schuljahr 2029/30 dann für alle Kinder der 1. bis 4. Klassenstufe
Trotzdem gibt es bereits jetzt in einigen Städten und Gemeinden des Landkreises Ferienbetreuungsangebote. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt bei Ihrer Kommune zu erkundigen, ob und in welchem Umfang eine Betreuung während der Ferienzeit angeboten wird.
Für weitere Fragen stehen Ihnen außerdem unsere Ansprechpartner vor Ort gerne zur Verfügung. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie hier.