Zur Sicherung von Kindern alleinstehender Mütter und Väter wird Unterhaltsvorschuss geleistet. Unterhaltsvorschussberechtigt sind Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie keine ausreichende Unterhaltszahlungen erhalten. Der Unterhaltsvorschuss kann nur auf Antrag gezahlt werden.