Zur Sicherung von Kindern alleinstehender Mütter und Väter wird Unterhaltsvorschuss geleistet. Unterhaltsvorschussberechtigt sind Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie keine ausreichende Unterhaltszahlungen erhalten. Der Unterhaltsvorschuss kann nur auf Antrag gezahlt werden.
Schnell-Check: Kann ich für mein Kind Unterhaltsvorschuss erhalten?
Es ist möglich, dass Ihr Kind Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat. Für die Inanspruchnahme des Unterhaltsvorschusses müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Klicken Sie hier auf „Schnell-Check“ und prüfen Sie, ob Ihr Kind die Voraussetzungen für eine Beantragung erfüllt.
Unterhaltsvorschuss beantragen und verlängern
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Sie haben bereits einen Antrag gestellt und möchten Informationen nachreichen? Hier können Sie Ihre Anlagen oder Dokumente bequem in Ihren Onlineantrag hochladen und bestehende Informationen ergänzen.
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Sie erhalten für Ihr Kind bereits Unterhaltsvorschuss und möchten nun den jährlichen Überprüfungsbogen einreichen, um weiter Unterstützung zu erhalten? Hier gelangen Sie direkt zur jährlichen Überprüfung.