Infektionsschutz

Beim Auftreten von meldepflichtigen Infektionskrankheiten ermittelt das Gesundheitsamt und leitet die erforderlichen Maßnahmen ein, um eine mögliche Weiterverbreitung der Krankheiten zu verhindern.

Lebensmittelbelehrung 

Bürgerinnen und Bürger, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, müssen über eine nicht älter als drei Monate alte Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom Amt für Gesundheitswesen verfügen.

Zur ONLINE BELEHRUNG 

Die Lebensmittelbelehrung von Schülergruppen, sofern es sich um ein Schulpraktikum handelt, finden ebenfalls als Online-Belehrung statt und sind von der Schule mit dem Gesundheitsamt abzustimmen.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Tuberkulosefürsorge

Die Tuberkulose ist nach wie vor eine lebensbedrohende Krankheit. Durch eine sachgerechte Behandlung mit tuberkulosewirksamen Medikamenten ist sie jedoch heilbar.

Schutz der Bevölkerung vor Ansteckung

Im Erkrankungsfall werden die Infektionsquelle und mögliche Ansteckungsfälle in Familie, am Arbeitsplatz und in sonstigen privaten Bereichen ermittelt. Untersucht werden müssen dabei Personen, die regelmäßige und häufige Kontakte im letzten halben Jahr vor der Erkrankung mit dem Betroffenen hatten.

Untersuchungen

Bei den ermittelten Kontaktpersonen werden zum Ausschluss einer Erkrankung Untersuchungen , z. B. mittels Blutuntersuchung (Quantiferontestung) ggf. auch Röntgenaufnahmen bei niedergelassenen Facharztpraxen durchgeführt.

Wie erkennt man eine Tuberkulose?

Häufig verspürt der Tuberkulosekranke wegen des schleichenden Beginns keine oder folgende Beschwerden:

  • Husten oder Hüsteln, manchmal mit Blutbeimengungen
  • Gewichtsabnahme
  • Appetitlosigkeit
  • Müdigkeit
  • leichtes Fieber, besonders in den Nachmittagsstunden
  • Nachtschweiß
  • Stechen in der Brust

 

Arztmeldebogen für IfSG-Meldungen

Meldeformular Gemeinschaftseinrichtungen (§34 IfSG)

Meldeformular für Lyme-Borreliose

Merkblatt zu Kopfläusen

Meldefomular für Kopfläuse

Merkblatt für Betreiber von Tattoo- und Piercingstudios des LGL

Merkblatt für Kunden von Tattoo- und Piercingstudios des LGL

DATENSCHUTZ

Infektionsschutz - Informationen zur Datenverarbeitung

Sachgebiet:
Infektionsschutz, Hygiene und Medizinalaufsicht
Adresse:

Landratsamt Traunstein
Gesundheitsamt
Papst-Benedikt-XVI.-Platz
(Außenstelle: Herzog-Friedrich-Straße 6)
83278 Traunstein

Zentraler Servicebereich:
Tel.: 0861 58 - 147

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Um telefonische Terminvereinbarung wird im Vorfeld gebeten.

Wirtschaft
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