Jagd-, Fischerei-, Waffen- und Sprengstoffrecht

Das Aufgabengebiet gliedert sich in:

  • Jagdrecht,
  • Fischereirecht,
  • Waffenrecht,
  • Sprengstoffrecht,
  • Teile des Sicherheitsrechts.

Europäischer Feuerwaffenpass

Wenn Sie bei Reisen in oder durch andere Staaten der Europäischen Union Schusswaffen und Munition mitnehmen wollen (z.B. bei Jagdreisen oder zur Teilnahme an Schießwettbewerben), benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass, der vom Landratsamt Traunstein ausgestellt wird. (Infos zu Reisen mit Waffen innerhalb der EU)

Der Feuerwaffenpass ersetzt (im Bereich der Bundesrepublik Deutschland) nicht die Waffenbesitzkarte! Er ist für alle EU-Staaten mit Ausnahme des Heimatlandes gültig. Sicherheitshalber sollten Sie auf die Reise auch Ihre Waffenbesitzkarte mitnehmen, da diese in manchen EU-Staaten bei der Einreise ebenfalls vorgezeigt werden muss.

Notwendige Unterlagen zur Antragstellung:

  • Antragsformular
  • aktuelles Passbild
  • falls Schusswaffen eingetragen werden sollen, die nicht auf Ihrer eigenen Waffenbesitzkarte erfasst sind, ist die Waffenbesitzkarte des eigenen Besitzers (ggf. in Kopie) vorzulegen.

Sprengstoffrechtliche Erlaubnis

Eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis ist u.a. zum Erwerb, Aufbewahren, Verwenden, Überlassen, Verbringen, Transportieren und Vernichten von explosionsgefährlichen Stoffen notwendig.  

Das Landratsamt Traunstein ist im Bereich des Sprengstoffrechts nur für die Erteilung von Erlaubnissen im nichtgewerblichen Bereich zuständig:

  • für das Laden und Wiederladen von Patronenhülsen,
  • das Vorderladerschießen und
  • für das Schießen mit Böllern

 

Beachten Sie bitte:
Vor Antrag auf sprengstoffrechtliche Erlaubnis ist rechtzeitig ein Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung zu stellen.

Waffenbesitzkarte

Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder besitzen wollen, benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte. Hierfür ist ein Antrag beim Landratsamt Traunstein zu stellen. Alle notwendigen Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen finden Sie auf dem Dienstleistungsportal des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.

Waffenschein und kleiner Waffenschein

Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres befriedeten Besitztums führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein, der vom Landratsamt Traunstein ausgestellt wird. Alle notwendigen Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen finden Sie auf dem Dienstleistungsportal des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.

Hinweis: 

Die korrekte Aufbewahrung von Schusswaffen ist von höchster Wichtigkeit, um die Sicherheit der Gemeinschaft zu gewährleisten. Waffenbesitzer tragen eine besondere Verantwortung. Sie haben sicherzustellen, dass ihre Schusswaffen unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, mögliche Gefahren wie unberechtigte Zugriffe, Diebstähle oder unerlaubte Nutzung zu minimieren.

Das Landratsamt Traunstein betont die folgenden Punkte:

  • Sichere Aufbewahrung 
  • Ungeladene Aufbewahrung 
  • Verstärkte Kontrollen
  • Konsequenzen bei Verstößen 
     

 

 

FISCHEREIRECHT

Antrag auf Genehmigung einer Elektroabfischung

Antrag auf Neuerstellung oder Austausch Dienstausweis für Fischereiaufseher

JAGDRECHT

Jagdschein-Antrag

Allgemeinverfügung zur Nutzung von Schalldämpfern und Nachtsichttechnik zur Jagdausübung

Jagdeinladung für ausländische Jäger

Mitteilung des Abschusses von Kormoranen

Antrag auf Auszahlung einer Aufwandsentschädigung für erlegtes Schwarzwild im Landkreis

Streckenliste A und B online erfassen

3-Jahres Abschussplan Rehwild

Abschussplan für Gamswild

Abschussplan für Rotwild

Abschussplan Damwild

Abschussplan Muffelwild

Erhebung über das Auer Birk Rackelwild

SPRENGSTOFFRECHT

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) zum Erwerb / Aufbewahren / Verwenden / Vernichten / Verbringen von explosionsgefährlichen Stoffen

Antrag auf Verlängerung oder Erweiterung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz

Bedürfnisbescheinigung nach § 27 Abs. 3 Nr. 2 SprengG

Antrag nach § 34 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

WAFFENRECHT

Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte

Antrag auf Erteilung eines Europäischen Feuerwaffenpasses

Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheins nach § 10 Abs. 4 Satz 4 Waffengesetz

Merkblatt zum kleinen Waffenschein

Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung der Alterserfordernis

Antrag auf Erteilung einer Schießerlaubnis nach § 10 Abs. 5 Waffengesetz (WaffG)

Antrag auf Erteilung einer Schießerlaubnis nach § 10 Abs. 5 Waffengesetz (WaffG) für Gehege

Antrag auf Berechtigung zum Erwerb von Schusswaffen und Munition

Antrag für Erziehungsberechtigte und minderjährige Biathleten / minderjährige Biathletinnen auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte

Anzeige über den Erwerb einer / mehrerer Schusswaffe/n bzw. das Überlassen einer / mehrerer Schusswaffen

Antrag auf Erteilung / Änderung eines Waffenhandels-, Waffenherstellungs- oder Stellvertretungserlaubnis

Vernichtungserklärung

Erklärung über unauffindbare Schusswaffen / Dokumente

Anzeige von Fundwaffen

Merkblatt für Erben von Schusswaffen / Munition

Erklärung über die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition nach § 36 Waffengesetz (WaffG)

Merkblatt für Finder von Schusswaffen / Munition

Merkblatt zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition

Anzeige der Überlassung von Waffen bzw. wesentlichen Waffenteilen (Austragung WBK)

Anzeige über den Erwerb von Waffen

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB (Kleiner Waffenschein)

Antrag auf Erteilung einer gelben Waffenbesitzkarte als Sportschütze

Antrag auf Erteilung einer grünen Waffenbesitzkarte als einzelne Person

Antrag auf Erteilung einer roten Waffenbesitzkarte als Waffen- oder Munitionssammler bzw. –sachverständiger

DATENSCHUTZ

Waffen- und Sprengstoffrecht – Informationen zur Datenverarbeitung

Jagdrecht - Informationen zur Datenverarbeitung

Fischereirecht - Informationen zur Datenverarbeitung

Sachgebiet:
Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Zivil- und Katastrophenschutz
Adresse:

Landratsamt Traunstein
SG 5.34
Papst-Benedikt-XVI.-Platz
83278 Traunstein

Zentraler Servicebereich:
Tel.: 0861 58 - 387

Jagd-, Fischerei-, Waffen- und Sprengstoffrecht

Götz Holger
Waffenrecht, Buchstabe A-L
Tel: 0861 58 - 368
Zimmernummer:
A 1.29
Gschoßmann-Waschin Michaela
Fischereirecht, Jagdscheine
Tel: 0861 58 - 387
Zimmernummer:
A 1.31
Gstatter Wilhelm
Waffenkontrolleur
Zimmernummer:
A 1.29
E-Mail: -
Huber Sonja
Jagdrecht, Jagdscheine, Fischereirecht
Tel: 0861 58 - 387
Zimmernummer:
A 1.31
E-Mail:  sonja.huber at traunstein.bayern
Kastl Anja
Waffenrecht/Waffenkontrollen
Tel: 0861 58 - 7165
Zimmernummer:
A 1.29
E-Mail:  anja.kastl at traunstein.bayern
Koch Sylvia
Waffenkontrolleurin
Zimmernummer:
A 1.29
E-Mail: -
Märker Julia
Sprengstoffrecht, Schießerlaubnisse, Waffenrecht
Tel: 0861 58 - 7176
Zimmernummer:
A 1.32
Ober Theresa
Sprengstoffrecht, Schießstätten, Jagdrecht
Tel: 0861 58 - 7150
Zimmernummer:
A 1.30
E-Mail:  theresa.ober at traunstein.bayern
Traue Leonie
Waffenrecht, Buchstabe M-Z
Tel: 0861 58 - 549
Zimmernummer:
A 1.28
E-Mail:  leonie.traue at traunstein.bayern

Gruppenleitung

Kurz-Hörterer Reinhard
Jagdrecht
Tel: 0861 58 - 621
Zimmernummer:
A 1.33

Sachgebietsleitung

Appelt Florian
Tel: 0861 58 - 400
Zimmernummer:
A 1.46 / A 1.47
E-Mail:  florian.appelt at traunstein.bayern

Abteilungsleitung

Krämer Wolfgang Dr.
Tel: 0861 58 - 114
Zimmernummer:
B 1.84

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Um telefonische Terminvereinbarung wird im Vorfeld gebeten.

Wirtschaft
Wirtschaftsregion Chiemgau
Urlaubsregion Chiemgau
Regionalität
Nachhaltigkeit
RAL Gütezeichen

Bankverbindung
Kreissparkasse Traunstein
IBAN: DE96 7105 2050 0000 0000 18
BIC: BYLADEM1TST
Landratsamt Traunstein
Papst-Benedikt-XVI.-Platz
83278 Traunstein
Telefonvermittlung: 0861 58 0
Telefax: 0861 58 9449

Servicezeiten
Mo-Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Mo-Do: 13:00 bis 16:00 Uhr