Das Aufgabengebiet gliedert sich in:
- Jagdrecht,
- Fischereirecht,
- Waffenrecht,
- Sprengstoffrecht,
- Teile des Sicherheitsrechts.
Europäischer Feuerwaffenpass
Wenn Sie bei Reisen in oder durch andere Staaten der Europäischen Union Schusswaffen und Munition mitnehmen wollen (z.B. bei Jagdreisen oder zur Teilnahme an Schießwettbewerben), benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass, der vom Landratsamt Traunstein ausgestellt wird. (Infos zu Reisen mit Waffen innerhalb der EU)
Der Feuerwaffenpass ersetzt (im Bereich der Bundesrepublik Deutschland) nicht die Waffenbesitzkarte! Er ist für alle EU-Staaten mit Ausnahme des Heimatlandes gültig. Sicherheitshalber sollten Sie auf die Reise auch Ihre Waffenbesitzkarte mitnehmen, da diese in manchen EU-Staaten bei der Einreise ebenfalls vorgezeigt werden muss.
Notwendige Unterlagen zur Antragstellung:
- Antragsformular
- aktuelles Passbild
- falls Schusswaffen eingetragen werden sollen, die nicht auf Ihrer eigenen Waffenbesitzkarte erfasst sind, ist die Waffenbesitzkarte des eigenen Besitzers (ggf. in Kopie) vorzulegen.
Sprengstoffrechtliche Erlaubnis
Eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis ist u.a. zum Erwerb, Aufbewahren, Verwenden, Überlassen, Verbringen, Transportieren und Vernichten von explosionsgefährlichen Stoffen notwendig.
Das Landratsamt Traunstein ist im Bereich des Sprengstoffrechts nur für die Erteilung von Erlaubnissen im nichtgewerblichen Bereich zuständig:
- für das Laden und Wiederladen von Patronenhülsen,
- das Vorderladerschießen und
- für das Schießen mit Böllern
Beachten Sie bitte:
Vor Antrag auf sprengstoffrechtliche Erlaubnis ist rechtzeitig ein Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung zu stellen.
Waffenbesitzkarte
Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder besitzen wollen, benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte. Hierfür ist ein Antrag beim Landratsamt Traunstein zu stellen. Alle notwendigen Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen finden Sie auf dem Dienstleistungsportal des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.
Waffenschein und kleiner Waffenschein
Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres befriedeten Besitztums führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein, der vom Landratsamt Traunstein ausgestellt wird. Alle notwendigen Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen finden Sie auf dem Dienstleistungsportal des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.
Hinweis:
Die korrekte Aufbewahrung von Schusswaffen ist von höchster Wichtigkeit, um die Sicherheit der Gemeinschaft zu gewährleisten. Waffenbesitzer tragen eine besondere Verantwortung. Sie haben sicherzustellen, dass ihre Schusswaffen unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, mögliche Gefahren wie unberechtigte Zugriffe, Diebstähle oder unerlaubte Nutzung zu minimieren.
Das Landratsamt Traunstein betont die folgenden Punkte:
- Sichere Aufbewahrung
- Ungeladene Aufbewahrung
- Verstärkte Kontrollen
- Konsequenzen bei Verstößen