Wohngeld

 

Wohngeld gibt es

  • als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung und
  • als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.

 

Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Anspruch auf Wohngeld besteht, hängt von drei Faktoren ab:

  • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe des Gesamteinkommens,
  • der zuschussfähigen Miete oder Belastung.

 

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Das Antragsformular finden Sie unter dem Reiter "Formulare" bzw. erhalten Sie bei der Wohngeldstelle des Landratsamtes, der Gemeinde oder Stadtverwaltung.

Nach vorheriger Registrierung kann der Antrag auf Wohngeld auch online über das Bayernportal gestellt werden, ohne dass Sie den Antrag nochmals auf dem Postweg einreichen müssen.

Bitte beachten Sie, dass Wohngeld erst vom Beginn des Monats an gewährt wird, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle oder Ihrer Gemeinde-/ Stadtverwaltung eingeht. Für zurückliegende Zeiträume gibt es grundsätzlich kein Wohngeld.

 

Wohngeldrechner

Einen Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Anspruch auf Wohngeld zusteht, kann Ihnen der Wohngeldrechner liefern. 

Weitere Hinweise des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen finden Sie hier.

 

Wer ist vom Wohngeld ausgeschlossen?

Gem. § 7 Abs. 1 WoGG sind Empfänger folgender Sozialleistungen im Prinzip dann vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn bei der Berechnung dieser Leistung die Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind, wie z. B. bei:

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII
  • Bürgergeld nach dem SGB II

 

Ein Ausschluss besteht nicht, wenn diese Leistung ausschließlich als Darlehen gewährt wird oder durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit für die Gewährung dieser Leistungen vermieden oder beseitigt werden kann.

Antrag auf Mietzuschuss

Erläuterungen zum Antrag auf Mietzuschuss

Antrag auf Lastenzuschuss

Erläuterungen zum Antrag auf Lastenzuschuss

Verdienstbescheinigung

DATENSCHUTZ

Sachbearbeitung Wohngeld - Informationen zur Datenverarbeitung

Sachgebiet:
Soziales und Senioren
Adresse:

Landratsamt Traunstein
SG 2.24
Papst-Benedikt-XVI.-Platz
(Außenstelle: St.-Oswald-Str. 3)
83278 Traunstein

Zentraler Servicebereich:
Tel.: 0861 58 - 229

Wohngeld

Butzhammer Magdalena
Tel: 0861 58 - 7697
Zimmernummer:
1.03
E-Mail:  magdalena.butzhammer at traunstein.bayern
Fleischmann Johanna
Tel: 0861 58 - 7126
Zimmernummer:
1.06
E-Mail:  johanna.fleischmann at traunstein.bayern
Höflinger Claudia
Tel: 0861 58 - 248
Zimmernummer:
1.02
Kletzl Sophia
Tel: 0861 58 - 7129
Zimmernummer:
1.06
E-Mail:  sophia.kletzl at traunstein.bayern
Kotzinger Elisabeth
Tel: 0861 58 - 233
Zimmernummer:
1.10
E-Mail:  elisabeth.kotzinger at traunstein.bayern
Sterflinger Rosina
Tel: 0861 58 - 610
Zimmernummer:
1.09
E-Mail:  rosina.sterflinger at traunstein.bayern
Weiser Maria
Tel: 0861 58 - 7637
Zimmernummer:
1.05
E-Mail:  maria.weiser at traunstein.bayern
Würzinger Esther
Tel: 0861 58 - 7962
Zimmernummer:
1.04

Stellvertreter der Sachgebietsleitung

Gois Edith
Gruppenleitung
Tel: 0861 58 - 352
Zimmernummer:
1.15
E-Mail:  edith.gois at traunstein.bayern

Sachgebietsleitung

Mühlbauer Rudolf
Tel: 0861 58 - 252
Zimmernummer:
2.11

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Um telefonische Terminvereinbarung wird im Vorfeld gebeten.

Wirtschaft
Wirtschaftsregion Chiemgau
Urlaubsregion Chiemgau
Regionalität
Nachhaltigkeit
RAL Gütezeichen

Bankverbindung
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BIC: BYLADEM1TST
Landratsamt Traunstein
Papst-Benedikt-XVI.-Platz
83278 Traunstein
Telefonvermittlung: 0861 58 0
Telefax: 0861 58 9449

Servicezeiten
Mo-Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
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