Das Aufgabengebiet gliedert sich in:
- Alterseinschätzung und Inobhutnahme,
- Zuführung zur medizinischen Versorgung - Kurzscreening (Gesundheitsamt),
- Erstgespräch gemeinsam mit dem Dolmetscher,
- Organisation der landesweiten Umverteilung oder Verbleib im Landkreis,
- Hilfeplanung,
- Krisenintervention,
- Sicherstellung des Sprachangebotes,
- Sicherstellung des Schulbesuches,
- Vermittlung von Hilfen je nach Anerkennung (Status) des Jugendlichen,
- Prüfung der zwingenden Notwendigkeit und des Bedarf
- Planung, Einleitung, Begleitung, Steuerung sowie Beendigung der Hilfen
- Zusammenarbeit und Kooperation mit internen Stellen sowie mit externen Kooperationspartnern.