Rettungsdienstrecht

Wer Notfallrettung, arztbegleiteten Patiententransport, Patientenrückholungen oder Krankentransport betreibt, bedarf der Genehmigung nach dem Bayer. Rettungsdienstgesetz (BayRDG). Die Genehmigung wird dem Unternehmer für seine Person und den von ihm eingesetzten Krankenkraftwagen erteilt.

Zuständige Genehmigungsbehörde für den Rettungsdienstbereich Traunstein (Landkreise Altötting, Berchtesgadener Land, Mühldorf a. Inn und Traunstein) ist das Landratsamt Traunstein als untere Rettungsdienstbehörde.

Voraussetzung für die Erteilung der rettungsdienstrechtlichen Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebs, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung nachweist.

Für die Ausübung von Notfallrettung, arztbegleiteten Patiententransport oder Krankentransport im öffentlichen Rettungsdienst ist zusätzlich ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Traunstein vorzulegen. Dies gilt nicht bei Patientenrückholungen.

Wird eine Genehmigung für Krankentransport außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes beantragt, so ist eine sog. Funktionsfähigkeitsprüfung durchzuführen. Sofern danach zu erwarten ist, dass durch Erteilung der Genehmigung das öffentliche Interesse an einem funktionsfähigen Rettungsdienst beeinträchtigt wird, ist diese zu versagen.

Hinweis:
Für den Rettungsdienstbereich Traunstein konnten bislang keine privaten Unternehmen zugelassen werden.

Antrag auf Ersterteilung / Neuerteilung der Genehmigung zur Ausübung von Notfallrettung / arztbegleiteten Patiententransport / Patientenrückholung

Eigenkapitalbescheinigung

Zusatzbescheinigung zum Eigenkapital

DATENSCHUTZ

Transportgenehmigung nach Rettungsdienstgesetz - Informationen zur Datenverarbeitung

Sachgebiet:
Verkehrswesen
Adresse:

Landratsamt Traunstein
Untere Verkehrsbehörde
Papst-Benedikt-XVI.-Platz
(Außenstelle: Kotzinger Str. 6)
83278 Traunstein

Zentraler Servicebereich:
Tel.: 0861 58 - 497

Rettungsdienstrecht

Helminger Gerhard
Tel: 0861 58 - 458
Zimmernummer:
OG 10
E-Mail:  gerhard.helminger at traunstein.bayern
Tutsch Wanda
Tel: 0861 58 - 497
Zimmernummer:
OG10
E-Mail:  wanda.tutsch at traunstein.bayern

Stellvertreter der Sachgebietsleitung

Danzl Thomas
Tel: 0861 58 - 491
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OG 06
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Sachgebietsleitung

Salober Maximilian
Tel: 0861 58 - 490
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OG 07
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Abteilungsleitung

Nebl Christian
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B 2.98
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Um telefonische Terminvereinbarung wird im Vorfeld gebeten.

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Telefax: 0861 58 9449

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