Was ist die Kommunale Jugendarbeit?
Die Kommunale Jugendarbeit (KoJA) ist die Fachstelle für Jugendarbeit im Landkreis Traunstein und ein eigenständiges Aufgabengebiet in der Jugendhilfe. Im Kern ist die KoJA Erziehungs- und Bildungsaufgabe. Sie soll jungen Menschen Unterstützung bei der allgemeinen Lebensbewältigung bieten und sie zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten fördern und in die Gesellschaft integrieren.
Auftrag und Ziele
Die KoJA hat im Rahmen der Gesamt- und Planungsverantwortung des örtlichen Trägers dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit im Zuständigkeitsgebiet des Jugendamts rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Dies beinhaltet eine umfassende Planung, Förderung und Entwicklung der Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit.
- Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Gemeinderäte und Jugendbeauftragte in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden
- Pädagogische Fachkräfte und Ehrenamtliche in der Jugendarbeit
- Jugendleiterinnen und Jugendleiter in den Vereinen, Initiativen und Jugendgruppen
- Träger und Organisationen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
- Lehrkräfte
- Eltern, Erziehungsberechtigte und Multiplikatoren
Der Landkreis Traunstein gewährt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe Zuwendungen im Rahmen seiner Aufgaben nach SGB VIII und dem AGSG zur Förderung der Jugendarbeit und der eigenverantwortlichen Tätigkeit der Jugendverbände aus den vom Kreistag hierfür bereitgestellten Haushaltsmitteln.
- Konkrete Förderbereiche sind:
-
• die Arbeit des Kreisjugendrings und die Jahresarbeit von Jugendvereinen und –gruppen
• Aktivitäten im Bereich der Jugendkulturarbeit
• Baumaßnahmen für Einrichtungen der Jugendarbeit
• Personalkosten von hauptamtlichem pädagogischen Fachpersonal in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
• Personalkosten von Stadt- bzw. Gemeindejugendpflegern
• Personalkosten von Streetwork / Mobiler Jugendarbeit
Jugendschutz
- Erzieherischer Jugenschutz
-
Der erzieherische Kinder –und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII) beinhaltet Angebote und Maßnahmen, die junge Menschen befähigen sollen, Verantwortung für sich selbst zu übernehmen und sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Ebenso sollen Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigt werden, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
Um eine flächendeckende, bedarfsgerechte und ressourcenorientierte Suchtprävention im Landkreis auszubauen, wurde zwischen dem Jugendamt, dem Gesundheitsamt und der Caritas Traunstein der Traunsteiner Präventionszirkel TRAPEZ gegründet. - Ordnungsrechtlicher Jugenschutz
-
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) soll Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit und im Bereich bestimmter Medien begleiten und schützen. Es regelt unter anderem den Verkauf und Konsum von Alkohol und Tabak, den Aufenthalt in Diskos, Gaststätten und Kinos sowie die Freigabe von Filmen und Computerspielen. Gewerbetreibende und Veranstalter stehen somit in der Verantwortung, den Jugendschutz umzusetzen.
Die KoJA bietet Beratung und Information für Veranstalter, Vereine und Gewerbetreibende, um den Jugendschutz in ihrem Verantwortungsbereich zu gewährleisten und Bußgeldverfahren zu vermeiden. Zur Sicherung des Jugendschutzes findet eine Zusammenarbeit mit den örtlichen Ordnungsämtern und den Polizeidienststellen statt.
Jugendbeteiligung
Jugendideenwerkstätten in den Gemeinden
Wir möchten jungen Menschen in den verschiedenen Gemeinden die Möglichkeit geben, verantwortungsbewusst an politischen Entscheidungen mitzuwirken, von denen sie später als Erwachsene selbst betroffen sein werden oder profitieren können. Im Zuge der Jugenideenwerkstatt erklären wir politische Zusammenhänge für junge Menschen und gestalten diese lebendig und durchschaubar. Dazu kommt die Kommunale Jugenarbeit in Ihre Gemeinde und begleitet den Prozess von Anfang an. Informationsmaterial stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.
Freizeitpass 2024
Vergnügen für Jung und Alt
Das Landratsamt Traunstein erstellt jedes Jahr einen Freizeitpass, um für Familien ein ergänzendes, sinnvolles und finanziell überschaubares Angebot für ihre Freizeitgestaltung zu schaffen.
Wir bieten den Familien eine Vielzahl an Gratiseintritten und Vergünstigungen, aber auch Tipps für eine aktive Freizeitgestaltung. Die Vielfalt erstreckt sich über Angebote wie beispielsweise Schwimmbäder, Freizeitparks, Museen, Skilifte, Rodelbahnen, Kletterparks, Minigolf, etc.
- Kosten 3€.
- für alle Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- erscheint jeweils zu den Osterferien und ist ein Jahr gültig
- erhältlich in den Gemeinden, Tourist-Infos und im Amt für Kinder, Jugend und Familie Traunstein (Rosenheimerstr.9)
JaS-Koordination
- Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist eine Leistung der Jugendhilfe nach §13 SGB VIII und die intensivste Form der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule. Diese richtet sich an junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Sie leistet damit einen Beitrag zur Schaffung von Chancengleichheit.
- JaS ist ein, für die jungen Menschen und Eltern, kostenloses und niederschwelliges Angebot, das der Schweigepflicht unterliegt.
- Jugendsozialarbeit an Schulen wird durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales staatlich gefördert.
- Die kommunale Jugendarbeit im Landkreis Traunstein leistet für dieses Arbeitsfeld die Fachberatung und Koordination und pflegt den intensiven Austausch mit allen Beteiligten.