Ukraine-Krieg
- Ankommen und Registrierung
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Kommen aktuell ukrainische Flüchtlinge im Landkreis an, gibt es zwei Vorgehensweisen:
1. Alle Flüchtlinge ohne eine dauerhafte Unterkunftsmöglichkeit bei Verwandten oder Freunden im Landkreis, müssen in die zentrale Erstaufnahmestelle im ehemaligen Kreiswehrersatzamt zur Datenerfassung und Einleitung der ersten Schritte. Der Landkreis Traunstein kann nur für Personen, die erfasst wurden, eine Unterkunft bereitstellen.
Erfassung bei Erstaufnahmestelle (Vonfichtstr. 5, Traunstein):
- Durchführung eines Corona Schnelltests
- Datenerfassung bei der Ausländerbehörde
- Erfassung am Sozialamt
- Gesundheitscheck durch das Gesundheitsamt
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Personalausweis/Reisepass
- Impfpass (falls vorhanden)
Nach der Datenerfassung:
- Vorübergehende Unterbringung in der Erstaufnahmestelle und weitere Verlegung an eine dauerhafte Unterkunft
2. Sofern es die Möglichkeit gibt, dauerhaft bei Verwandten oder Freunden unterzukommen, können die Flüchtlinge diese umgehend aufsuchen. Auch in diesem Fall müssen sich die Flüchtlinge aus der Ukraine an das Erstaufnahmezentrum am ehemaligen Kreiswehrersatzamt zur Erfassung wenden.
Folgende Angaben werden hier benötigt:
- Familienname, Vorname
- Staatsbürgerschaft
- Geburtsdatum
- Anschrift des privaten Unterbringungsortes
- E-Mail und mobile Telefonnummer
- Scan aller vorhandenen Dokumente (Reisepass, ID-Karten).
Wichtig: Wenn Sie privat Flüchtlinge unterbringen und sich Unterbringungskosten erstatten lassen wollen, dann geht das nur, wenn Sie sich vorher beim Landratsamt melden. Die Kosten der Unterbringung müssen vom Landratsamt vorab überprüft und genehmigt werden. Das Belegungsrecht liegt beim Landratsamt. Damit die Unterbringung geordnet ablaufen kann, ist dieser Ablauf zwingend einzuhalten.
- Wohnung
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Der Landkreis Traunstein kann nur für Personen, die erfasst und registriert wurden, eine Unterkunft bereitstellen.
Kosten der Unterkunft
Entsprechende Gebührenbescheide können beim Jobcenter Traunstein eingereicht werden.In privaten Unterkünften werden ggf. die angemessenen Unterkunftskosten in Höhe des SGB II und XII übernommen. Dazu ist ein Mietvertrag auf den Namen des jeweiligen
Flüchtlings bzw. der Familie erforderlich (Kopie bitte dem Antrag beifügen).
Für Mietzahlungen direkt an den Vermieter ist eine schriftliche Einverständniserklärung des Flüchtlings nötig (bitte dem Antrag beifügen).Vor Abschluss eines neuen Mietvertrages nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Jobcenter Traunstein auf.
Wichtig: Bitte Briefkasten beschriften, dass unsere Post ankommt!
- Geld
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Die Pressemitteilung finden Sie hier.
Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II). Hierzu ist ein (neuer) gesonderter Antrag zu stellen. Den Antrag finden Sie hier. Sie können diesen Antrag auch digital hier einreichen.Wichtige Informationen zum SGB II erhalten Sie hier: ukrainisch und deutsch
Die Anträge können per Post an folgende Anschrift übersandt werden:
Jobcenter Traunstein
Chiemseestr. 35
83278 Traunstein
Für die Auszahlung der Leistungen ist ein deutsches Bankkonto erforderlich. - Arzt
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Krankenbehandlung
Die Geflüchteten werden noch vor der Verteilung auf private oder dezentrale Unterkünfte auf das Coronavirus getestet. Geflüchtete können sich grundsätzlich kostenlos in Deutschland gegen das Coronavirus impfen lassen. Informationen zur Impfung gegen das Coronavirus im Landkreis Traunstein finden Sie hier. Geflüchtete können sich kostenlos gegen das Coronavirus testen lassen.
Bei Fragen steht unser Bürgertelefon gerne telefonisch zur Verfügung: 0861 58600
Bei einem Leistungsanspruch nach dem SGB II haben Sie auch einen Anspruch auf einen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz. Es gilt Wahlfreiheit bei der Krankenkasse. Im Antrag genügt ein Hinweis über die gewünschte Krankenkasse. Die Anmeldung erfolgt durch das Jobcenter.
- Schule
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Voraussetzung für den Schulbesuch ist:
- behördliche Registrierung beim Einwohnermeldeamt
- UND
- beim Ausländeramt im Kreiswehrersatzamt (Vonfichtstr. 5, 83278 Traunstein von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr möglich) dies ist ohne Termin möglich
mitzubringen sind:
- gültiger Reisepass oder Personalausweis (ID-Card), ukrainischer Inlandspass, Geburtsurkunde
- Meldebescheinigung (diese kann nachgereicht werden)
- Wohnanschrift (bitte Briefkasten beschriften)
- Personalien des Vermieters und Mietvertrag (wenn vorhanden)
Die Ausländerbehörde weist darauf hin, dass wegen des großen Andrangs zur Zeit keine Terminvereinbarungen möglich sind und dass es zu Wartezeiten kommen kann. Erst im Anschluss daran können die Kinder an der Schule gemeldet werden und von dort entweder in eine Willkommensgruppe vermittelt oder unter Umständen auch in einer Regelklasse beschult werden.
Bei Antragstellung auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II legen Sie bitte von Ihren Kindern Schulbescheinigungen vor.
- Sprache
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Institut für Berufliche Bildung
Bei Antragstellung auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II ist das Jobcenter Traunstein und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ansprechpartner für Ihre Sprachförderung.
Das Institut für Berufliche Bildung (IBB) bietet einen kostenlosen Deutschkurs an, in welchem Interessierte schnell und unbürokratisch teilnehmen können. Teilnehmende lernen erste Wörter und Sätze für den Alltag und erhalten hilfreiche Unterstützung bei der Orientierung in Deutschland. Der Kurs kann so dazu beitragen, sich im neuen Land möglichst schnell und gut zurechtzufinden und wohlzufühlen.
- Der Einstieg ist ab 06.04.22 und danach jederzeit nachträglich möglich.
- Die Dauer beträgt 12 Wochen (2 x wöchentlich).
- Es sind keine Vorkenntnisse nötig.
- Die Kurse finden online statt und Interessierte können ortsunabhängig teilnehmen und benötigen lediglich WLAN.
- Hier gehts zum Informationsflyer.
Anmeldung unter: E-Mail: ukraine@ibb.com Telefon: +49 40 79 724 763 (Montag-Freitag, 10-12 Uhr, 13-15 Uhr) Der Kundenservice ist zu den angegebenen Zeiten auch in Englisch, Ukrainisch und Russisch ansprechbar.
Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz)
Hier finden Sie kostenlose Sprachkurse, berufliche Bildungsangebote und Hilfe, eine Arbeit zu finden.
Volkshochschule Trostberg
Die Volkshochschule (VHS) Trostberg bietet Erstorientierungskurse mit Informationen über das Leben in Deutschland sowie Deutschkenntnisse für den Alltag (hier bitte Verlinken mit dem Infoblatt und den aktuellen Kursangeboten) an.
Terminübersicht Erstorientierungskurse Vormittag
Terminübersicht Erstorientierungskurse NachmittagAnmeldung und Beratung unter 08621/64939 – 14/17 sowie anmeldung@vhs-trostberg.de
- Arbeit
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Bei Interesse an einer Arbeit bitte den Kompetenzerfassungsbogen ausfüllen und unterschrieben an das Mailpostfach Traunstein.Flucht@arbeitsagentur.de schicken. Die Flüchtlinge erhalten anschließend einen Termin für eine individuelle Beratung durch die Bundesagentur für Arbeit.
Weitere Informationen auf ukrainisch finden Sie hier und online auf der Informationsseite der Bundesagentur für Arbeit in vier Sprachen (Ukrainisch, Russisch, Englisch, Deutsch).
Zusätzlich wird für den Zeitraum bis zum 30.06.2022 eine temporäre Telefon-Hotline für ukrainische Geflüchtete, die Interesse an Arbeit oder Ausbildung haben, eingerichtet. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr unter der Servicerufnummer 0911/178-7915 erreichbar und wird von Mitarbeitern mit Ukrainisch- oder Russisch-Kenntnissen bedient.
Bei Antragstellung auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II werden Sie rund um das Thema Arbeit durch das Jobcenter Traunstein unterstützt.
Für Auskünfte an Arbeitgeber steht der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit zur Verfügung (0800 4 555520 - gebührenfrei)
Weitere Informationen hierzu folgen.
- Sie wollen helfen?
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Sachspenden
Derzeit ist noch nicht genau absehbar, wie viele ukrainische Flüchtlinge im Landkreis Traunstein ankommen werden und somit der mögliche Materialbedarf noch nicht abschätzbar. Im Bedarfsfall wird das Landratsamt gezielt zu Sachspenden aufrufen, um so eine passgenaue und zielgerichtete Koordination der Gegenstände gewährleisten zu können.
Geldspenden
Jeder, der jetzt sofort helfen möchte, kann mit einer Geldspende an eine der bekannten, großen Hilfsorganisationen einen Beitrag in dieser Krise leisten.
Eine Auswahl an Spendenaktionen finden Sie hier:
Aktionsbündnis Katastrophenhilfe
Aktion Deutschland hilft - Bündnis deutscher Hilfsorganisationen
Mithelfen
Hier können sich freiwillige Helfer registrieren lassen. Wenn Hilfe benötigt wird, werden Sie kontaktiert. Dies kann unter Umständen einige Zeit in Anspruch nehmen, da derzeit noch nicht abgeschätzt werden kann, welcher Hilfebedarf in unserer Region entsteht.
- Vermieter
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Bürger, die eine Unterkunft im Landkreis Traunstein zur Verfügung stellen möchten, können sich an folgende E-Mailadresse wenden: liegenschaften@traunstein.bayern
Folgende Informationen sollten Sie dabei angeben:
Kontaktdaten: Name, Vorname, Telefon/Mobilnummer, E-Mail Lage des Objektes mit PLZ, Ort und Straße Angaben zu Objektgröße, voraussichtlicher Verfügbarkeit und Dauer der Verfügbarkeit, Ausstattung (z.B. 3 Schlafzimmer, Küche, Bad, voll möbliert oder unmöbliert) Weitere Informationen wie z.B. Kostenvorstellungen (wird kostenfrei oder als Mietobjekt zur Verfügung gestellt).Sofern die Unterbringungsmöglichkeit zuvor dem Landratsamt Traunstein gemeldet wurde, wird um eine kurze Information gebeten, dass die Unterkunft nun nicht mehr für andere Geflüchtete zur Verfügung steht.
Nach der Datenerfassung: Rückkehr in die Unterkunft- Datenerfassung bei der Ausländerbehörde
- Erfassung am Sozialamt
- Gesundheitscheck durch das Gesundheitsamt
- Folgende Unterlagen werden benötigt: Personalausweis/Reisepass Impfpass (falls vorhanden)
Vorgehen, wenn Geflüchteten ohne Zuteilung des Landratsamts bereits aufgenommen wurden
- Erfassung bei Erstaufnahmestelle (Vonfichtstr. 5, Traunstein)
- Durchführung eines Corona Schnelltests
- Infotelefon Deutsch / Russisch
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Geflüchtete finden hier Informationen zum Infotelefon "Ukraine" hier (Deutsch/Russisch/Ukrainisch)
Auch das Bürgertelefon des Landkreises Traunstein steht Ihnen bei weiteren Fragen und Anliegen von 8 bis 16 Uhr unter 0861 58-600 zur Verfügung.
- Weitere Fragen?
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Auf der Website www.ukraine-hilfe.bayern.de des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration stellt das Staatsministerium weitere Informationen zur Verfügung, die Hilfe anbieten wollen (insbesondere auch zu den Themen Sprachmittler und Bereitstellung von Unterkünften).
Das Bürgertelefon des Landkreises Traunstein steht Ihnen bei weiteren Fragen und Anliegen zu diesem Thema von 8 bis 16 Uhr unter 0861 58-229 zur Verfügung.
Für Fragen rund um das Thema Antragstellung auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) => Hotline-Nr. Jobcenter: 0861/703-939
Mo. - Do. 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Fr. 8.00 – 12.00 Uhr