05.09.2019 

Verbesserung des Bildungspakets: Mehr Leistungen für Familien mit kleinem Einkommen

Zum bevorstehenden Schuljahresbeginn informiert das Landratsamt Traunstein über Änderungen im Bereich der sogenannten Bildungs- und Teilhabeleistungen durch das „Starke-Familien-Gesetz“. Die Verbesserungen kommen Kindern und Jugendlichen von Eltern zu Gute, die wegen ihrer Einkommenssituation auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind.

Beispielsweise soll jedes Schulkind gut ausgestattet und weitgehend unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern in die neue Klasse starten können. Der Geldbetrag für den persönlichen Schulbedarf (z.B. Beschaffung von Stiften, Heften, Schulranzen) wird deshalb von 100 auf 150 Euro pro Schuljahr erhöht. Für das erste Schulhalbjahr werden somit 100 Euro und für das zweite Schulhalbjahr 50 Euro gewährt. Es müssen keine Rechnungen vorgelegt werden.

Wird in der Kita, Schule oder der Kindertagespflege ein gemeinschaftliches Mittagessen angeboten, entfällt der bisher zu leistende Eigenanteil von einem Euro pro Essen. Damit wird die Mittagsverpflegung für jedes hilfebedürftige Kind vollständig übernommen. Der bisher hohe Verwaltungsaufwand für die Anbieter des Essens fällt weg.

Bis zum 18. Lebensjahr können für Kinder und Jugendliche monatlich 15 Euro statt bisher 10 Euro für die sogenannte Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben bewilligt werden. Darunter versteht man beispielsweise Vereinsbeiträge für den Sportverein, Kosten für Musikunterricht oder eine Ferienfreizeit. Darüber hinaus können auch Kosten übernommen werden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an diesen Aktivitäten anfallen (z.B. Fußballschuhe). Voraussetzung ist, dass das Budget von insgesamt 180 Euro jährlich noch nicht ausgeschöpft ist.

Bildungs- und Teilhabeleistungen kommen für Kinder und Jugendliche von Empfängern einer Sozialhilfe (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt), von Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Betracht. Sie stellen den Antrag auf Bildung- und Teilhabeleistungen beim Landratsamt. Entsprechende Informationen und Formulare finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Traunstein unter Bildungs- und Teilhabeleistungen. Empfänger von Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich „Hartz IV“ genannt) oder Sozialgeld können ebenfalls Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten und wenden sich für eine entsprechende Bewilligung an das Jobcenter Traunstein.

Für Fragen steht Ihnen das Landratsamt Traunstein unter Tel. 0861 58 – 230 und – 229 oder auch das Jobcenter Traunstein zur Verfügung.

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