16.10.2021 - 19:00

Einladung zur öffentlichen Hegeschau

Für die interessierte Öffentlichkeit besteht die Möglichkeit, die Hegeschau am Samstag den 16.10.2021, in der Zeit von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr zu besuchen. Die Besichtigung der Trophäen endet mit Beginn des amtlichen Teils der Hegeschau um 19.00 Uhr.

 

Zusätzliche Vorgaben aufgrund der aktuellen Corona-Situation:

Der Zugang zur Hegeschau ist nur für Personen gestattet, die geimpft, genesen oder getestet sind, vgl. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der 14. BayIfSMV. Bitte beachten Sie ferner, insbesondere zur Pflicht zum Tragen von Masken, die Hinweise am Eingang der Veranstaltungsörtlichkeit.

Tagesordnung der jährlichen Hegeschau gem. § 16 Abs. 4 Ausführungsgesetz zum Bayerischen  Jagdgesetz (AVBayJG)  

Amtlicher Teil:

  1. Eröffnung durch die Rupertiwinkler Jagdhornbläser
  2. Begrüßung
  3. Grußworte
    • Andreas Danzer, 2. Stellvertreter Landrat
    • Matthias Baderhuber, 1. Bürgermeister Waging am See
  4.  Informationen nach § 16 Abs. 4 Satz 2 AVBayJG
    • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein
    • Staatl. Veterinäramt Traunstein
    • Kreisjagdberater für Niederwild und Hochwild


Ende amtlicher Teil: ca. 20.00 Uhr, danach 15-20 min. Pause

Im Anschluss folgt die Jahreshauptversammlung des Bayerischen Jagdverbandes, Kreisgruppe Traunstein (Beginn ca. 20.30 Uhr; nur für BJV- Mitglieder und geladene Gäste).


Anlieferung der Trophäen zur öffentlichen Hegeschau am Freitag den 15.10.2021:

Jagdjahr 2020/2021:

Alle Trophäen des erlegten oder verendet aufgefundenen Schalenwildes des Jagdjahres 2020/2021 sind im sauberen Zustand am Freitag, den 15.10.2021 im Zeitraum von 14.00 Uhr bis spätestens  19.00 Uhr im Ausstellungslokal im Kurhaus Waging zur Bewertung anzuliefern.

Jagdjahr 2019/2020:

Nachdem die Hegeschau im letzten Jahr Corona-bedingt abgesagt werden musste, besteht keine Verpflichtung zur Vorlage der Trophäen des Jagdjahres 2019/2020. Auf vielfach geäußerten Wunsch können jedoch Trophäen des Jahres 2019/2020, die eine Chance auf Medaillenvergabe haben, zur Bewertung vorgelegt werden. Für alle anderen Trophäen besteht keine Vorlagepflicht.

Für die Vorlage der Trophäen ist folgendes zu beachten:

  • Die Überbringer der Trophäen haben sich zur Registrierung bei den Vertretern der Unteren Jagbehörde unbedingt zu melden.
  • Bei Anlieferung ist die Zahl der Trophäen anzugeben.
  • Die Trophäen sind mit einer Aufhängevorrichtung (Name, Anschrift und Nummer der Hegegemeinschaft) zu versehen.
  • Rotwildtrophäen der Klasse I und II sind mit Unter- und Oberkiefer anzuliefern.
  • Für die angelieferten Trophäen wird keine Haftung übernommen.
  • Die angelieferten Trophäen können frühestens nach Ende des amtlichen Teils der Trophäenschau ab ca. 20.00 Uhr abgenommen und ausgehändigt werden. Die Abnahme der Trophäen wird durch die Mitarbeiter des Landratsamtes begleitet. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine vorherige Abnahme bzw. Abholung nicht möglich ist.


Wichtiger Hinweis:

Die Revierinhaber sind verpflichtet, den Kopfschmuck des gesamten in ihren Jagdrevieren im letzten Jagdjahr erlegten oder verendet aufgefundenen Schalenwildes bei der öffentlichen Hegeschau in sauberen Zustand vorzulegen.

Die Jagdbehörde kann von der Verpflichtung zur Vorlage des Kopfschmucks im Einzelfall zur Vermeidung außergewöhnlicher Schwierigkeiten befreien (§ 16 Abs. 4 Satz 3 und 5 AVBayJG).

Ein entsprechender Antrag ist bei der Unteren Jagdbehörde bis spätestens 08.10.2021 zu stellen.

Veranstaltungsort: 
Strandkurhaus, 83329 Waging am See
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