Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende: Sicherung des Kindesunterhalts.
Der Unterhaltsvorschuss dient der finanziellen Sicherung von Kindern alleinstehender Mütter und Väter (Unterhaltsvorschussgesetz, UVG). Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, sofern sie keine oder keine ausreichenden Unterhaltszahlungen erhalten. Der Vorschuss wird nur auf Antrag gezahlt.
Anspruch prüfen
Es besteht die Möglichkeit, dass ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss vorliegt. Für die Inanspruchnahme müssen jedoch bestimmte gesetzliche Bedingungen erfüllt sein. Ein digitaler Schnell-Check hilft dabei, die Voraussetzungen für eine Beantragung unverbindlich zu prüfen.
Antragstellung und Nachweise
Die gesamte Abwicklung – Erst- oder Verlängerungsantrag sowie das Nachreichen von Unterlagen – ist online möglich.
Unterhaltsvorschuss beantragen: Die Antragstellung erfolgt direkt online.
Jährliche Überprüfung: Wer bereits Unterhaltsvorschuss erhält, muss den jährlichen Überprüfungsbogen einreichen, um die weitere Unterstützung sicherzustellen.
Informationen nachreichen: Anlagen oder Dokumente lassen sich bequem in den bestehenden Online-Antrag hochladen und ergänzen.