Finanzielle Steuerung und Abwicklung von Jugendhilfemaßnahmen
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist für die finanzielle Abwicklung aller Jugendhilfemaßnahmen zuständig. Dies reicht von der Abrechnung mit den Trägern der Maßnahmen bis zur Regelung der Kostenbeiträge, zu denen Eltern herangezogen werden können.
Das Aufgabengebiet gliedert sich in:
Gewährung und Abrechnung von Leistungen Die Fachstelle prüft jeden Fall und entscheidet über die Gewährung von Jugendhilfeleistungen. Dies betrifft folgende Bereiche:
Ambulante, teilstationäre und stationäre Maßnahmen.
Leistungen für Vollzeitpflege und Heimkosten.
Tagespflegeleistungen und die Übernahme von Kindertagesstättenbeiträgen.
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.
Jugendsozialarbeit.
Kostenbeiträge und Zuständigkeit
Kostenbeiträge: Die Fachstelle ist zuständig für die Berechnung, Festsetzung und Geltendmachung von Kostenbeiträgen gegenüber den Eltern.
Zuständigkeit: Es erfolgt die Prüfung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit des örtlichen Trägers der Jugendhilfe.
Rechtliche Verfahren: Die Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen gehört ebenfalls zu den Aufgaben.