Weitere Informationen

  • Eine Kopie der deutschen Ausweispapiere.

  • Personenstandsdokumente (beglaubigter Ausdruck):

    • Bei Ledigen: Eine Abschrift aus dem Geburtenbuch bzw. ein Ausdruck aus dem Geburtenregister.

    • Bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Eine Abschrift des als Heiratsregister fortgeführten Familienbuches bzw. ein Ausdruck aus dem Eheregister.

    • Bei in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Antragstellern: Ein Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister.

Zusätzliche Unterlagen werden gegebenenfalls individuell angefordert. Der Umfang hängt davon ab, ob es sich um ein vereinfachtes oder ein umfassendes Feststellungsverfahren handelt.

  • Die Gebühr für die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises beträgt 51 €.

  • Zusätzlich fallen bei den Standesämtern Gebühren für die Ausstellung von Personenstandsurkunden an (in Bayern 10 € pro Urkunde).

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