Weitere Informationen
Eine Kopie der deutschen Ausweispapiere.
Personenstandsdokumente (beglaubigter Ausdruck):
Bei Ledigen: Eine Abschrift aus dem Geburtenbuch bzw. ein Ausdruck aus dem Geburtenregister.
Bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Eine Abschrift des als Heiratsregister fortgeführten Familienbuches bzw. ein Ausdruck aus dem Eheregister.
Bei in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Antragstellern: Ein Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister.
Zusätzliche Unterlagen werden gegebenenfalls individuell angefordert. Der Umfang hängt davon ab, ob es sich um ein vereinfachtes oder ein umfassendes Feststellungsverfahren handelt.
Die Gebühr für die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises beträgt 51 €.
Zusätzlich fallen bei den Standesämtern Gebühren für die Ausstellung von Personenstandsurkunden an (in Bayern 10 € pro Urkunde).