Unterstützung für Bildung, Kultur und Freizeit von Kindern und Jugendlichen
Das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ermöglicht die Inanspruchnahme verschiedener Leistungen. Die Gewährung der Leistungen erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag.
Folgende Leistungen werden übernommen:
Ausflüge und Fahrten: Übernahme der Kosten für Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen sowie für Ausflüge und Fahrten von Kindern einer Kindertageseinrichtung.
Persönlicher Schulbedarf: Diese Leistung wird für Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) oder Sozialgesetzbuch II (SGB II) ohne eigenen Antrag ausgezahlt.
Schülerbeförderung.
Lernförderung: Übernahme der Kosten für notwendige Lernförderung.
Mittagessen: Zuschüsse für das Mittagessen an Schulen, Kindergärten und in der Kindertagespflege.
Soziale und kulturelle Teilhabe: Unterstützung zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel für Vereinsbeiträge.
Wichtige Hinweise
Antragstellung vor Bezahlung: Eine Antragstellung ist in der Regel vor der Bezahlung der Aufwendungen erforderlich. Kosten werden im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen nur im Ausnahmefall nachträglich erstattet.
Geringfügige Einkommensüberschreitung: Fallen Aufwendungen für ein Kind an (z. B. ein Schulausflug), kann dies im Einzelfall zu einem Anspruch auf Leistungen führen, auch wenn zuvor wegen geringfügiger Einkommensüberschreitung keine Leistungen nach dem SGB XII oder SGB II erhalten wurden.