Beglaubigung von Dokumenten für den internationalen Rechtsverkehr.
Das Aufgabengebiet umfasst die Vorbeglaubigung deutscher Urkunden für die Apostille oder die Legalisation. Diese sind erforderlich, um Dokumente im internationalen Rechtsverkehr im Ausland verwenden zu können.
Zuständigkeit: Für die eigentliche Apostille oder Legalisation ist die Regierung von Oberbayern zuständig. Die Ausländerbehörde erteilt hierzu weitere Informationen.
Fotokopien und Unterschriften: Für die Beglaubigung von Fotokopien und Unterschriften ist die jeweilige Wohnsitzgemeinde zuständig.