Die Schülerbeförderung ist für folgende Punkte zuständig:
- Anlaufstelle für Fragen bzgl. der Schülerbeförderung zu weiterführenden Schulen,
- Koordination der Schülerbeförderung mit den regionalen Verkehrsbetrieben und beauftragten Unternehmen,
- Ausstellen von Fahrkarten für Schüler/innen mit Beförderungsanspruch der weiterführenden Schulen im Landkreis Traunstein,
- Bearbeiten von Anträgen auf Fahrtkostenerstattung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und privater PKWs.
Im Rahmen der gesetzlichen Schülerbeförderung besteht für die Schülerinnen und Schüler im Landkreis Traunstein zu Beginn des jeweiligen Schuljahres die Möglichkeit, anstatt des vollständig digitalen D-Tickets in der Wohin·Du·Willst-App, ein D-Ticket in Form einer Chipkarte zu beantragen. Der zeitliche Rahmen und das Verfahren dazu werden rechtzeitig bekanntgegeben.