Das Aufgabengebiet gliedert sich in:
- Überwachung des ausländerrechtlichen Status,
- Zusammenarbeit mit dem BAMF zur Durchführung des Asylverfahrens,
- Entscheidung über die Ausstellung von aufenthaltsrechtlichen Dokumenten,
- Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen,
- Prüfung gesetzlicher Bleiberegelungen und Einleitung der Erteilung eines entsprechenden Aufenthaltstitels,
- Überwachung und ausländerrechtliche Berücksichtigung strafrechtlicher Vorgänge,
- Vorbereitung, Einleitung und Steuerung der Beschaffung von Identitätsdokumenten bzw. Passersatzdokumenten,
- Beratung und Steuerung von freiwilligen Ausreisen,
- Vorbereitung und Steuerung von Aufenthaltsbeendigungen.