Infos im Überblick
- Die Verteilung der Biotonnen wurde Mitte Oktober abgeschlossen
- Erste Leerung der Biotonne erfolgt ab Dezember 2020
- Biotonnenleerungen erfolgen im 14-tägigen Turnus
- Keine Mehrkosten für die Biotonne
- Zu jeder Restmülltonne auf einem Grundstück ist zusätzlich eine Biotonne vorgesehen. Hier geht’s zum Antragsformular.
- Unter bestimmen Voraussetzungen kann die Anzahl und Größe der Biotonne reduziert werden
- Abbestellung bei Eigenkompostierung oder bei gewerblicher Speiserestetonne möglich
- Übliche Tonnengrößen 80 l oder 120 l – im Ausnahmefall auch 240 l
Wann kann ich die Biotonne abbestellen?
Wenn Sie selbst kompostieren oder Sie eine gewerbliche Speiserestetonne haben, können Sie die Biotonne abbestellen.
- Speiserestentsorgung Gastronomie
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Bei Nutzung einer gewerblichen Speiseresttonne können Sie die Biotonne abbestellen. Die Biotonne selbst ist nicht für die Speiserestentsorgung der Gastronomie zugelassen.
- Eigenkompostierung
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Bei der Eigenkompostierung müssen alle anfallenden organischen Küchen- und Nahrungsabfälle auf dem eigenen Grundstück ganzjährig, fachgerecht und schadlos kompostiert werden. Die Entsorgung von Gartenabfällen ist wie bisher auch über die Wertstoffhöfe möglich.
Hinweis: Für die Eigenkompostierung sollte Ihnen laut Empfehlung des Umweltbundesamtes eine Mindestgartenfläche von ca. 50 Quadratmeter pro Bewohner zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt zur Kompostierung der Kreisfachberatung oder im Abfallratgeber Bayern. Ein Verzicht auf die Biotonne führt nicht zu einer Reduzierung Ihrer Müllgebühren. Falls erst nach Auslieferung eine Befreiung wegen Eigenkompostierung oder gewerblicher Speiserestetonne beantragt wird, fallen Kosten in Höhe von 15,00 € an.
Für weitere Fragen rund um das Thema Eigenkompostierung steht Ihnen unser Fachberater für Gartenkultur und Landespflege gerne zur Verfügung.
FAQ / Weitere Informationen
- Warum wird die Biotonne eingeführt?
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Die Einführung der Biotonne ist nach Vorgaben des Bundes im sogenannten Kreislaufwirtschaftsgesetz (§11 Abs. 1 KrWG) für ganz Deutschland vorgesehen. Sie muss daher auch im Landkreis Traunstein eingeführt werden.
- Muss ich eine Biotonne nehmen oder ist die Nutzung freiwillig?
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Jeder Grundstückseigentümer unterliegt wie bei der Restmülltonne einem sogenannten Anschluss- und Benutzungszwang. Es gibt jedoch die Möglichkeit, sich von der Nutzung der Biotonne befreien zu lassen, entweder wegen einer Eigenkompostierung oder für Gewerbebetriebe mit einer Speiserestetonne.
- Wie bestelle ich eine Biotonne?
- Wie groß ist meine Biotonne?
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Die Standardgröße der Biotonne hat ein Fassungsvermögen von 120 l, kann jedoch mit einem entsprechenden Einsatz auf 80 l verringert werden. Ganz vereinzelt (z.B. in großen Wohnkomplexen) kommen auch größere, 240-l-fassende Tonnen zum Einsatz.
Jeder Grundstückseigentümer erhält einen Behältervorschlag in seinem Bedarfsabfrageschreiben.
Grundsätzlich ist folgende Biotonnenausstattung einzuhalten:
Minimale Biotonnenausstattung:
- mindestens einer Biotonne
- mit wenigstens 20 % des Volumens ihrer Restmülltonne bzw. -tonnen.Maximale Biotonnenausstattung:
- Jeder vorhandenen Restmülltonne bis zu einer Größe von 120 l wird je eine 80l Biotonne zugeordnet
- Jeder vorhandenen Restmülltonne mit 240 l Größe wird eine 120 l Biotonne zugeordnet
- Jedem 770 l Restmüllbehältnis werden zwei 80 l Biotonnen zugeordnet
- Jedem 1100 l Restmüllbehältnis werden zwei 120 l Biotonnen zugeordnet. Alternativ kann eine 240 l Biotonne gewählt werden. - Wie sieht die Biotonne aus?
- Die Tonne selbst ist grau und hat einen braunen Deckel.
- Wer holt meine Bioabfälle ab?
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Die erste Leerung der Biotonnen erfolgt ab Dezember im 14-tägigen Turnus. Hier finden Sie eine Übersicht über die Entsorgungsunternehmen.
- Was passiert mit den gesammelten Bioabfällen?
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Ihr Bioabfall wird zu 100 % verwertet, um Strom und Wärme zu erzeugen. Der Gärrest wird kompostiert und als Dünger dem natürlichen Stoffkreislauf zugeführt.
- Allgemeine Tipps zum Umgang mit der Biotonne
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- Mit Papier halten Sie die Biotonne sauber. Geben Sie nasse Küchenabfälle bitte vorher in Papiertüten oder wickeln Sie diese in Zeitungspapier ein. Auf dem Boden der Tonne kann eine Schicht geknülltes Papier oder Eierkartons gegeben werden. Beides saugt Flüssigkeiten auf und schützt im Winter vor dem Festfrieren des Bioabfalls in der Tonne. Zur Vermeidung von Durchnässung können zusätzlich weitere geringe Mengen Papier eingebracht werden.
- Halten Sie den Deckel der Biotonne geschlossen. Das verhindert die Ansiedlung von Fliegen.
- Schützen Sie die Biotonne vor Hitze und Frost. Das vermeidet unangenehmen Geruch und schützt im Winter vor dem Festfrieren des Bioabfalls in der Tonne.
- Halten Sie den Rand der Biotonne sauber. Sie können den Rand mit Essig reinigen. Das hält Fliegen fern und vermeidet unangenehmen Geruch.
- Grüngut vorher antrocknen lassen und locker einfüllen. Lassen Sie feuchtes Grüngut, wie Rasenschnitt, bitte antrocknen bevor Sie es in die Tonne geben. Füllen Sie Grünabfälle locker in die Tonne und pressen diese nicht ein.
- Tonerdepulver oder Steinmehl helfen bei Madenbefall. Einfach über die Abfälle streuen – erhältlich in Bau- und Gartenmärkten.
- Wintertipps für die Biotonne
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Bei winterlichen Temperaturen kommt es immer mal wieder vor, dass feuchter Bioabfall an den Innenwänden oder am Boden der Tonne festfriert. Vor allem Essensreste frieren an der Innenwand des Biomüllbehälters fest, lösen sich nicht bei der Leerung und bilden einen Pfropfen, der in der Tonne verbleibt.
Dies hat zur Folge, dass die Biotonne teilweise gar nicht oder nicht komplett geleert werden kann.Um dies zu vermeiden, sollte der Boden des Biomüllbehälters mit aufsaugfähigem Papier, Eierkartons oder Ästen ausgelegt werden. Der Müll in der Tonne soll locker gehalten und nicht gepresst werden.
Feuchte Abfälle kann man auch extra in Zeitungspapier einwickeln. Vermeiden Sie auch das Einfüllen von Flüssigkeiten in die Biotonne.Ideal wäre ein frostsicherer Standort für die Biotonne, beispielsweise in der Garage oder unter einem Dach.
Sollten Bioabfälle doch einmal in der Tonne festgefroren sein, können sie mit einem flachen Gerät vorsichtig von der Innenwand gelöst werden.
Ebenso kann die Biotonne, auch wenn sie z. B. nur zum Teil gefüllt ist, zur Leerung bereitgestellt werden.
- Warum dürfen keine kompostierbaren Kunststoffe in die Biotonne?
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Wir unterscheiden biobasierte Kunststoffe, z.B. aus Maisstärke oder Zuckerrohr, und biologisch abbaubare Kunststoffe, z.B. kompostierbare Müllbeutel, kompostierbares Füllmaterial oder Bio-Einwegartikel. Beides darf nicht in die Biotonne. Die Verwertungszeit in Bioabfallbehandlungsanlagen reicht für biobasierte Kunststoffe nicht aus, um diese zu zersetzen. Auch biologisch abbaubare Kunststoffe sind wegen ihren Bestandteilen für die Herstellung von Kompost, der aus den Gärresten entsteht, nicht geeignet. Was empfehlen wir? Sammeln Sie Ihre Bioabfälle über handelsübliche Bio-Mülleimer oder über Papiertüten (im Einzelhandel oder online erhältlich).